Mittelverwaltung & Verwendungsrichtlinien
Mittelverwaltung und Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel
Mittelverwaltung Das BONFOR-Programm der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn wird aus Mitteln des Landeszuführungsbetrags finanziert. Für BONFOR-geförderte Forschungsprojekte wird in der Klinikumverwaltung ein separates Drittmittelkonto eingerichtet (O-Konto). |
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Hinweise zur BONFOR-Kontenverwaltung
Die Verwaltung des Fördermittelkontos erfolgt im GB2 der UKB-Verwaltung durch Frau Carmen Darmstädter und Frau Tanja Iskra (Abteilung 2.1).
Für Beschaffungen sind die UKB-internen Einkaufsrichtlinien einzuhalten. Der Einkauf aller benötigten Materialien, Dienstleistungen, Arzneimittel, Apothekenprodukte und Investitionsgüter erfolgt zentral durch den Geschäftsbereich (GB) 4 durch die Abteilungen Apotheke und zentraler Einkauf. Beschaffungsanträge sind an die zuständige Abteilung innerhalb des Geschäftsbereiches 4 zu richten. Einkäufe außerhalb der Beschaffungsrichtlinien sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Einstellungsanträge sind direkt an das im Geschäftsbereich 1 für die jeweilige UKB-Institution zuständige Personalserviceteam zu adressieren. Bei Einstellungen sind die Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) zu berücksichtigen.
Nur bei konsequenter Benennung des BONFOR-Kontos auf allen Beschaffungs- und Einstellungsanträgen können fehlerhafte Zuordnungen zum Bereich Drittmittel oder zu den regulären Budgetmitteln sicher ausgeschlossen werden.
Die zugesagten Mittel sind grundsätzlich in dem Zeitraum in Anspruch zu nehmen, für den sie bewilligt wurden.
Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel Download
Die Richtlinien für die Verwendung von BONFOR-Fördermitteln sind Bestandteil des Fördermittelantrags. Sie gelten, soweit in der Fördermittelbewilligung nicht ausdrücklich etwas anderes festgestellt ist. Mit Antragstellung wird ihre Verbindlichkeit durch die BONFOR-geförderten Wissenschaftler und die Direktion der UKB-Institution, in der das Forschungsprojekt angesiedelt ist, anerkannt.
Stand: 10.03.2018