Infos A-Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Adressenangaben der kursiv geschriebenen Stellen im Anhang
A
Abmeldung von einer Lehrveranstaltung
Von Lehrveranstaltungen können Sie sich bis eine Woche nach Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen abmelden. Danach ist eine Abmeldung nur aus triftigem Grund möglich.
Für die Abmeldung von einer Lehrveranstaltung können Sie dieses Formular verwenden.
Für die Abmeldung aus triftigem Grund fügen Sie bitte einen schriftlichen (E-Mail genügt nicht) Nachweis bei.
Von Prüfungen können Sie sich nicht abmelden. Sie können wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit oder aus sonstigem triftigem Grund von der Prüfung zurücktreten (s. Infos A-Z Rücktritt).
Wenn Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet sind, sind Sie automatisch von der dazugehörigen Prüfung mitabgemeldet.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Sie müssen sich über das zentrale Anmeldesystem der Universität Bonn (Basis) zu jeder Lehrveranstaltung innerhalb der Anmeldefrist anmelden. Zu den dazugehörigen Prüfungen sind Sie dann automatisch mit angemeldet. Wenn die Anmeldefrist versäumt wurde, ist eine nachträgliche Anmeldung nur aus triftigem Grund möglich; einen entsprechenden Antrag können Sie beim Prüfungsausschuss stellen. Ein triftiger Grund liegt in der Regel nur bei Ortswechslern vor, die sich nicht innerhalb der Anmeldefrist anmelden konnten, weil sie noch nicht an der Universität Bonn eingeschrieben waren. Wenn Sie sich ab dem Wintersemester 18/19 zum ersten Mal für die Prüfung in einem Fach angemeldet haben, gilt für Sie für dieses Fach die neue Studien- und Prüfungsordnung und Sie sind, wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, automatisch für die nächste Prüfung in diesem Fach angemeldet. Wenn Sie sich schon vor dem Wintersemester 18/19 für die Prüfung in einem Fach angemeldet haben, gilt für Sie für dieses Fach weiterhin die alte Studien- und Prüfungsordnung und Sie müssen sich selbst für weitere Klausuren anmelden.
Aushilfsstellen
Für Bewerbungen studentischer Aushilfen im Bereich Pflege ist die Pflegedirektion zuständig. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an das Studenten- und Praktikantenbüro der Pflegedirektion. Stellenangebote für studentische Hilfskräfte in anderen Bereichen finden Sie hier.
Ausländische Studierende
Informationen und Hilfen für ausländische Studierende bietet die Beratungs- und Anlaufstelle für internationale Studierende im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, Sprechzeiten nach Vereinbarung, Dr. Stephanie Alvino, Tel. 287-11534 oder [Email protection active, please enable JavaScript.].
Seit einigen Jahren gibt es eine Gleichstellung von deutschen und EU-Studierenden. Informationen und Hilfen für ausländische Studierende, einschließlich Sprachkurse, bietet das Dezernat für Internationale Angelegenheiten der Uni Bonn an. s.a. Erasmus
B
BAföG
Das BAföG-Amt befindet sich im Gebäude der Nassemensa, in dem sich auch der AStA befindet. Bescheinigungen für das BAföG-Amt werden vom Büro für Studienangelegenheiten - Student Affairs Office ausgestellt. Antrag bitte formlos per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.], Bearbeitungszeit ca. 7-10 Tage. Fertige BAföG-Bescheinigungen können im Büro für studentische Angelegenheiten zu den Öffnungszeiten (Mo - Do 9 - 12 Uhr) oder ggf. nach Vereinbarung abgeholt werden.
Bescheinigungen
Beurlaubung
Wer aus wichtigem Grund sein Studium unterbrechen will oder muss, kann beim Studentensekretariat eine Beurlaubung beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des Studentensekretariates. Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist kein Beurlaubungsgrund. Eine Promotion kann unter bestimmten Umständen ein Beurlaubungsgrund sein. Nähere Infos dazu erhalten Sie beim Medizinischen Dekanat.
In einigen Fällen wird eine Bestätigung der Fakultät benötigt. Die zuständige Stelle für die Bearbeitung der Anträge in den verschiedenen Fällen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Fall | Bearbeitung durch |
Studienförderlicher Auslandsaufenthalt | Studiendekanat (Büro f. stud. Angelegenheiten) |
Studienförderliche praktische Tätigkeit | Studiendekanat (Büro f. stud. Angelegenheiten) |
Wirtschaftliche Notlage | Studiendekanat (Büro f. stud. Angelegenheiten) |
Zweites Staatsexamen | Studiendekanat (PJ-Büro) |
Tätigkeit als Vorsitzender, Stellvertreter oder Kassenwart einer Fachschaft | Med. Dekanat |
Promotion | Med. Dekanat |
Bewerbung
D
Didaktiktrainings
Doppelstudium
Die gleichzeitige Einschreibung für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur dann möglich, wenn dies für einen berufsqualifizierenden Abschluss zwingend erforderlich ist. Bewerbungen sind an das Studentensekretariat zu richten. Dies kann auch Informationen über mögliche Kombinationen geben.
E
Empfehlungsschreiben
Empfehlungsschreiben und Studienbescheinigungen für Auslandsfamulaturen, Auslandstertiale des PJ, für das Ausländeramt u.ä. stellt das Büro für Studienangelegenheiten - Student Affairs Office aus. Das Physikumszeugnis ist in Original und Kopie im Büro für studentische Angelegenheiten vorzulegen oder als PDF-Datei per Email an [Email protection active, please enable JavaScript.] zu senden.
Erasmus-Programm
Prof. Dr. Walter Bruchhausen, Stiftungsprofessur für „Global Health" am Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, betreut als Erasmus-Fachkoordinator der Medizinischen Fakultät das Erasmus-Programm . Im Studiendekanat ist Frau Lea Hataj die Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Erasmus-Programm.
Erste-Hilfe-Kurs
Für die Zulassung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird der Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses benötigt. Sie werden vom DRK, Malteser-Hilfsdienst u.ä. angeboten. Der Erste-Hilfe-Kurs kann vor dem Studium oder während des vorklinischen Studienabschnittes absolviert werden, wobei er höchstens drei Jahre vor dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt worden sein darf.
Evaluation
F
Facharztausbildung
Für die Facharztausbildung, auch ausländischer Bewerber, ist die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf zuständig. Die Anerkennung ausländischer Approbationen erfolgt durch die Bezirksregierung Köln. Wichtig bei der Bewerbung ausländischer Ärzte ist, dass sie neben ausreichenden Sprachkenntnissen auch einen Finanzierungsnachweis für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland erbringen. Bewerbungen für eine Facharztausbildung sind an die entsprechende Klinik zu richten. Die Adressen sind unter www.ukbonn.de abzurufen.
Famulatur
Bewerbungen für Famulaturplätze sind an den jeweiligen Instituts- oder Klinikleiter zu richten, s. www.ukbonn.de/Dekanat/Institute und Kliniken. Für die Anerkennung, auch von Auslandsfamulaturen, ist das LPA zuständig. Genauere Informationen zum Ablauf und zur Dauer sind über das LPA erhältlich. Studienbescheinigungen und Transcripts of Records, wie sie für Auslandsfamulaturen oft benötigt werden, sind im Büro für studentische Angelegenheiten des Studiendekanats erhältlich. Die Formblätter für die Bescheinigung von Famulaturen finden Sie hier.
Fortbildungsveranstaltungen
Informationen über Veranstaltungen sind auf den Internetseiten der einzelnen Kliniken und Institute zu finden unter https://www.medfak.uni-bonn.de/de/fakultaet/institute.
G
Gasthörerstatus
Gasthörer können auf Antrag zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Gasthörer werden nicht eingeschrieben. Ihre Registrierung wird daher auch nicht zu den Einschreibungsfristen vorgenommen, sondern etwa Anfang bis Ende Oktober für das WS, bzw. Anfang bis Ende April für das SS. Gasthörer sind nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben und Prüfungen abzulegen. Die Bewerbung für Gasthörerschaft ist an das Studentensekretariat zu richten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gleitklausel
Die Gleitklausel ist in § 20 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Humanmedizin“ geregelt und legt die untere Bestehensgrenze für Multiple-Choice-Prüfungen fest.
Demnach hat ein Prüfling die Prüfung bestanden, wenn er die durchschnittliche Prüfungsleistung aller an der Prüfung teilnehmenden Prüflinge um nicht mehr als 22 % unterschreitet. Die Gleitklausel kommt nicht zur Anwendung, wenn dadurch die untere Bestehensgrenze unter 50 % der vorgesehenen Höchstpunktzahl liegt. Werden weniger als 50 % der vorgesehenen Höchstpunktzahl erreicht, ist die Prüfung in jedem Fall nicht bestanden. Würde die Bestehensgrenze nach der Gleitklausel über 60 % der vorgesehenen Höchstpunktzahl liegen, kommt die Gleitklausel ebenfalls nicht zur Anwendung und die Bestehensgrenze liegt bei 60 % der vorgesehenen Höchstpunktzahl.
I
Impfungen
K
Krankenpflegepraktikum
Vor Studienbeginn oder während des vorklinischen Studienabschnittes ist ein dreimonatiger (90-tägiger) Krankenpflegedienst abzuleisten. Der Nachweis darüber ist bei der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung zu führen. Die Formulare für die Bescheinigung finden Sie hier. Informationen zur Bewerbung für ein Krankenpflegepraktikum am UKB finden Sie hier.
L
Lateinkenntnisse
Lateinkenntnisse werden für das Medizinstudium nicht vorausgesetzt. Die Teilnahme an einem Kursus der Medizinischen Terminologie im Anfang des Studiums ist auch für Studierende mit Lateinkenntnissen obligatorisch.
Lehrkrankenhäuser
Lehr- und Lernziele
Werden zurzeit überarbeitet.
Leistungsnachweise
Leistungsnachweise und Studienbescheinigungen für Auslandsaufenthalte, Ausländerbehörden und das BaföG-Amt werden im Büro für Studienangelegenheiten - Student Affairs Office ausgestellt. Der aktuelle Studienausweis, Prüfungszeugnisse und die Scheine seit der letzen abgelegten Prüfung sind in Original und Kopie vorzulegen.
N
Newsletter Prüfungen
Notenschlüssel
Der Notenschlüssel legt fest, welche Note in einer Multiple-Choice-Klausur erreicht wird. Die Note richtet sich nach der Punktzahl, die erforderlich ist, um die Klausur zu bestehen (Bestehensgrenze). Die Bestehensgrenze ergibt sich aus §20 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Humanmedizin“ und liegt mindestens bei 50% der zu erreichenden Punkte oder ergibt sich aus der Gleitklausel (s. Infos A-Z: Gleitklausel).
Der Notenschlüssel ist in § 20 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Humanmedizin“ geregelt. Demnach lautet die Note
sehr gut, wenn mindestens 75%
gut, wenn mindestens 50% aber weniger als 75%
befriedigend, wenn mindestens 25% aber weniger als 50% und
ausreichend, wenn keine oder weniger als 25%
der Punkte, die über die erforderliche Mindestpunktzahl (Bestehensgrenze) hinaus erreicht werden konnten, erreicht wurden.
P
PJ
Informationen zum Praktischen Jahr (PJ)
Postgraduierte
Prüfungsausschüsse
Der Prüfungsausschuss ist die Prüfungsbehörde für die universitären Prüfungen im ersten/vorklinischen und zweiten/klinischen Studienabschnitt.
Prüfungsordnungen
Hier gelangen Sie direkt zu den Prüfungsordnungen der Studiengänge Humanmedizin Bonn und Bonn-Siegen.
Seitenanfang
Q
Quereinstieg
Inländer bewerben sich für höhere Fachsemester direkt an der Hochschule. Bewerbungen gehen an das Studentensekretariat. der Universität Bonn Dabei gibt es Unterschiede in den Prioritäten.
1. Priorität: Die Studierenden brauchen eine Bescheinigung vom LPA über anrechenbare Fachsemester bei verwandten Studiengängen, Auslandsstudium und Teilstudienplätzen. Die Anzahl der anrechenbaren Fachsemester ist bei der Prioritätsfrage unerheblich. Es müssen ca. zwei Scheine neben dem Schein Medizinische Terminologie und eine Zulassung von hochschulstart.de für das erste Fachsemester vorhanden sein. Quereinsteiger mit einer Anerkennung vom LPA, aber ohne Zulassung von hochschulstart.de können sich direkt an der Universität bewerben, haben aber die letzte Priorität.
2. Priorität: Hochschulwechsler und Studienunterbrecher. Auch für Studienunterbrecher gilt, eine erneute Bewerbung bei hochschulstart.de für eine Zulassung ist zu empfehlen. Die Chancen werden dadurch erhöht. Bereits geleistete Studienanteile müssen auch hier vom LPA anerkannt werden.
3. Priorität: Bewerber mit angerechneten Fachsemestern ohne Zulassung hochschulstart.de für das erste Semester und Externe. Als Studienunterbrecher gelten Studierende, die mindestens ein Semester in Medizin exmatrikuliert waren. Sie können sich nur bei hochschulstart.de erneut bewerben, falls sie an keiner deutschen Universität im Fach Medizin eingeschrieben sind. Eine Ausnahme bilden Teilstudienplätze, die im allgemeinen bis zum Ende der Vorklinik vergeben werden.
s. auch Bewerbung
R
Rückmeldung
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags durch das vom Studentensekretariat vorbereiteten Überweisungsformular. Die Fristen sind auf der Internetseite der Uni Bonn unter Termine und Fristen zu finden. Beim Studienfach Medizin droht der Verlust des Studienplatzes, wenn der Rückmeldetermin nicht eingehalten wurde. Weitere Einzelheiten zum Rückmeldeverfahren sind den Unterlagen zu entnehmen, die die Studierenden vom Studentensekretariat erhalten.
S
Stipendien
Über die Vergabe von Stipendien informiert das Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Nassestraße 8, 53113 Bonn. Auslandsaufenthalte, auch Famulaturen und PJ-Tertiale, unterstützen der bvmd und DAAD.
Studienaufbau
Kurzinformation zum Fach
Vor Studienbeginn oder während des ersten Studienabschnitts (ehem. Vorklinik) bis zur Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind eine Ausbildung in erster Hilfe und ein dreimonatiger Krankenpflegedienst abzuleisten. Zivildienst wird u.U. anerkannt.
Gliederung des Humanmedizinstudiums:
- Erster Studienabschnitt von zwei Jahren (4 Semester), Abschluss mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
- Zweiter Studienabschnitt I (klinisch-theoretisch) von einem Jahr (2 Semester).
- Zweiter Studienabschnitt II (klinisch-praktisch) von zwei Jahren (4 Semester).
- Zweiter Studienabschnitt III : Praktisches Jahr an den Unikliniken, in einem Lehrkrankenhaus oder einer allgemeinmedizinischen Lehrarztpraxis,
Abschluss mit dem Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung.
Genauere Informationen sind im Studiendekanat, bei der Zentralen Studienberatung und beim Berufsinformationszentrum (BIZ) des Arbeitsamtes erhältlich.
Studienordnung
Studienortwechsel
Wer die Hochschule wechseln will, muss sich ca. 4 – 5 Monate vor dem Semesterbeginn an der Zielhochschule nach der aktuellen Zulassungslage und den Bewerbungs- und Einschreibungsfristen erkundigen. Das Informationsheft, das die aktuelle Zulassungslage für die Fächer an der Universität Bonn beschreibt, und alle Termine und Fristen angibt, ist etwa ab Anfang Juni, bzw. ab Anfang Dezember beim Studentensekretariat oder bei der Zentralen Studienberatung erhältlich. Weitere Informationen unter www3.uni-bonn.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung-zulassung/bewerbung-in-hoehere-fachsemester#ortswechsel
Studienplatztausch
s. auch Bewerbung; beim Tausch mit einem Tauschpartner ist im jeweiligen Studentensekretariat der Studienplatztausch zu beantragen. Wichtige Vorbedingungen sind Semestergleichheit und Scheingleichheit. Zulassung über Studienplatztausch liegt in der Maßgabe des Studentensekretariats. Es besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen unter www3.uni-bonn.de/studium/vor-dem-studium/orientierung-beratung/studentensekretariat/studienplatztausch.
Stundenpläne
Studienabschnitt I (vorklinischer Studienabschnitt)
Studienabschnitt II (klinischer Studienabschnitt)
T
Termine/Fristen
- Allg. Vorlesungszeiten, Einschreibe- und Rückmeldefristen
- Semesterzeiten Humanmedizin klinischer Studienabschnitt
- PJ-Termine, siehe PJ-Info
- PJ-Tertiale werden durch Aushang im Studiendekanat bekannt gegeben, siehe PJ-Info
- Semesterbeginn des Sommersemesters ca. Anfang April, des Wintersemesters ca. Anfang Oktober
- Semesterferien beginnen ca. Mitte Februar bzw. Anfang August,
Tutorenprogramme
Veranstaltungen von Studierenden für Studierende können im Rahmen des Aktionsprogramms "Qualität der Lehre" finanziell unterstützt werden. Entsprechende Anträge sind an das Studiendekanat zu richten.
U
USMLE
Anmeldungen zum amerikanischen Staatsexamen können im Studiendekanat gegengezeichnet werden.
W
Z
Zweithörer
Wichtige Adressen
Adressenliste | Zuständigkeit |
Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstraße 31 40474 Düsseldorf Tel. 0211-43020 | ärztliche Weiterbildung; Facharztausbildung |
AStA Nassestraße 11 53113 Bonn Tel 0228-737030 / -36 |
|
Bezirksregierung Köln Dezernat 24 50606 Köln Tel 0221-1472533/2539 | Anerkennung ausländischer Approbationen |
bvmd Kennedyallee 91-103 53175 Bonn E-Mail: [Email protection active, please enable JavaScript.] |
|
DAAD Kennedyallee 50 53175 Bonn Tel 0228-8820 | Stipendien |
Dekanat Med. Fakultät Venusberg-Campus 1 53127 Bonn 0228-287-19200 / -19201 |
|
Dezernat Internationales Uni Bonn Poppelsdorfer Allee 53 53115 Bonn Tel 0228-73-5951 |
|
Erasmus-Büro Med. Fakultät Martina Niesen Venusberg-Campus 1 53127 Bonn Tel. 0228-287-14676 |
|
Fachschaft Medizin Klinik Tel 0228-287-15991 Fachschaft Medizin Vorklinik Tel 0228-73-2316 E-Mail: [Email protection active, please enable JavaScript.] |
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Landesprüfungsamt Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Tel 0211-475-0 |
|
Sekretariat der Kultusministerkonferenz Lennestr. 6 53113 Bonn Tel 0228-5010 |
|
Studentensekretariat Uni Bonn Poppelsdorfer Allee 49 53115 Bonn Tel 0228-73-7310 / -12 |
|
Studentenwerk Nassestraße 11 53113 Bonn Tel 0228-73-7101 www.studentenwerk-bonn.de |
|
Studiendekanat Med. Fakultät Venusberg-Campus 1, Haus 33 53127 Bonn Tel. 0228-287-15851 / -19074 |
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Zentrale Studienberatung Uni Bonn Poppelsdorfer Allee 49 53115 Bonn Tel 0228-73 - 7080 E-Mail: [Email protection active, please enable JavaScript.] www3.uni-bonn.de/studium/vor-dem-studium/orientierung-beratung/zentrale-studienberatung | Informationen und Beratung zu
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hochschulstart.de Stiftung für Hochschulzulassung Sonnenstraße 171 44137 Dortmund Telefon: +49 (0)231 1081 - 0 |
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