Aktueller Hinweis
Bitten beachten Sie, dass die Informationen zur pandemischen Lage und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Vorgaben stetig aktualisiert werden.
COVID 19: Informationen für Studierende und Lehrende
Liebe Studierende, liebe Lehrende,
unter den drei Überschriften "Allgemeine Informationen", "Informationen für Studierende", "Informationen für Lehrende" stellen wir tagesaktuell die wichtigsten Informationen und Entwicklungen aufgrund der Corona-Pandemie für Sie zusammen, die Ihr Studium und Ihre Lehre betreffen.
Wir wünschen Ihnen eine stabile Gesundheit und danken Ihnen für Ihren Einsatz in dieser herausfordernden Zeit.
Ihr Studiendekanat
Universität Bonn
Link zu den wichtigsten Informationen der Universität Bonn
Rektoratsbeschluss zur Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 23.12.2021, akt. am 14.10.2022
- Rundschreiben Corona-Maßnahmen ab dem 30. Mai 2022
- Rundschreiben Lehre im Sommersemester 2022
- Rundschreiben Neue Coronaschutzverordnung, 4.03.2022
- Handreichung für Präsenzprüfungen und e-Klausuren, 26.01.2022
Informationen von Bund und Land
- Infektionsschutzgesetz in der aktuell gültigen Fassung
- Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in der aktuell gültigen Fassung
- Corona-Schutzverordnung, gültig ab 23.12.2022
- Corona-Test- und Quarantäneverordnung, gültig ab 23.12.2022
Die folgenden Informationen, FAQ und Rundschreiben informieren Sie über die Umsetzung der Regelungen im Wintersemester 2022/23 im Kontext der Corona-Pandemie, die Ihr Studium an der Medizinischen Fakultät betreffen.
Wir nutzen diesen Bereich auf unserer Internetseite, um Sie fortlaufend und aktuell zu informieren. Bitte melden Sie sich für Feedback zu unseren FAQs bei der Fachschaft Zahnmedizin oder bei Ihren Semestersprechern der Fachschaft Humanmedizin. Wir nehmen weitere häufige Fragen gerne auf und beantworten diese für Sie.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Wintersemester 2022/23!
Das Wichtigste zuerst
Wir haben in Abstimmung mit dem Betriebsärztlichen Dienst erreichen können, dass die Studierenden der Humanmedizin ab sofort dort die Booster-Impfung gegen das Corona-Virus mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können.
Allerdings steht derzeit nur der Impfstoff Moderna zur Verfügung. Da die ständige Impfkommission derzeit eine Impfung von Personen unter 30 Jahren mit diesem Impfstoff nicht generell empfiehlt, ist eine gesonderte Aufklärung erforderlich, sofern dies auf Sie zutrifft. Bitte melden Sie sich daher aktuell nur für Impftermine an, wenn Sie die Bereitschaft zur Impfung mit Moderna haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Dritt-Impfung frühestens 5 Monate nach der Zweitimpfung möglich ist.
Die Buchung der Termine erfolgt wie bereits für die ersten Termine über einen eigens zu diesem Zweck eingerichteten eCampus-Kurs, über den Sie nun selbst einen Termin buchen können. Den Link und eine Anleitung zum genauen Procedere erhalten Sie unter covid19@ukbonn.de.
Die Termine werden vom Betriebsärztlichen Dienst aufgrund der Verfügbarkeit der Impfdosen immer kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Seit dem 4.04.2022 bieten wir Präsenzsprechstunden im Lehrgebäude an (siehe Sprechstundenplan) und im Studiendekanat an. Die Beratungswegweiser Humanmedizin und Beratungswegweiser Zahnmedizin enthalten alle zugehörigen Beratungsangebote (in Präsenz, telefonisch, digital) in einer Übersicht. Weitere Beratungsangebote im Studiengang Zahnmedizin sowie für die Masterstudiengänge entnehmen Sie bitte der Auflistung der Mitarbeiter*innen im Studiendekanat. Bitte beachten Sie weiterhin Zuständigkeiten und Zeiten und kontaktieren Sie ausschließlich die/den für Sie zuständige/n Mitarbeiter/in; Anfragen aus anderen Sachgebieten können nicht übernommen werden.
Zeiten und Termine
Wir bieten Ihnen Telefonsprechstunden und Zoom Sprechstunden an, um die Eindämmung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten und Zeiten und kontaktieren Sie ausschließlich die/den für Sie zuständige/n Mitarbeiter/in; Anfragen aus anderen Sachgebieten können nicht übernommen werden.
Seit dem 04.04.2022 bieten wir Präsenzsprechstunden im Lehrgebäude an (siehe Sprechstundenplan) und im Studiendekanat an. Die Beratungswegweiser Humanmedizin und Beratungswegweiser Zahnmedizin enthalten alle zugehörigen Beratungsangebote (in Präsenz, telefonisch, digital) in einer Übersicht. Weitere Beratungsangebote im Studiengang Zahnmedizin sowie für die Masterstudiengänge entnehmen Sie bitte der Auflistung der Mitarbeiter*innen im Studiendekanat. Bitte beachten Sie weiterhin Zuständigkeiten und Zeiten und kontaktieren Sie ausschließlich die/den für Sie zuständige/n Mitarbeiter/in; Anfragen aus anderen Sachgebieten können nicht übernommen werden.
Prüfungen
Die in den vergangenen Semestern angewendeten Sonderregelungen zu Fehlversuchen und Prüfungsrücktritten gelten wie schon im Sommersemester 2022 auch im Wintersemester 2022/23 nicht mehr. Für die Zählung von Fehlversuchen, das Nichterscheinen zu einer Prüfung, Prüfungsrücktritte sowie der Frist zum Abschließen eines Prüfungsverfahrens gelten wieder die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen für den jeweiligen Studiengang. Sollten sich Corona-bedingt Besonderheiten für Prüfungen ergeben, informieren wir Sie umgehend.
Wie erfolgt die Zählung von Fehlversuchen?
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, wird dies immer als Fehlversuch gewertet. Sie erhalten im Wintersemester 2022/23 keine Corona-bedingten weiteren Prüfungsversuche.
Was passiert, wenn ich nicht zu einer Prüfung erscheine?
Das Nichterscheinen zu einer Prüfung wird als Fehlversuch gewertet, sofern Sie nicht wirksam von der Prüfung zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass die Erleichterungen zur Erklärung eines Rücktritts, die in vorherigen Semestern galten, aufgehoben wurden (siehe „Wie kann ich von einer Prüfung zurücktreten?“).
Wie kann ich von einer Prüfung zurücktreten?
Sie können nur aus triftigem Grund (z.B. krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit) von einer Prüfung zurücktreten. Wenn Sie aus triftigem Grund nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie beim Prüfungsamt einen Prüfungsrücktritt beantragen. Nur mit einem genehmigten Prüfungsrücktritt wird Ihr Nichterscheinen zu einer Prüfung nicht als Fehlversuch gewertet. Bitte beachten Sie, dass anders als in den letzten Semestern dabei folgende Dinge zu beachten sind:
- Der Prüfungsrücktritt muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) und ausdrücklich erklärt werden.
- Der Prüfungsrücktritt muss schriftlich (eine E-Mail genügt nicht) beim Prüfungsamt beantragt werden.
- Der Prüfungsrücktritt muss unter Nachweis eines triftigen Grundes erfolgen.
Wenn Sie den Prüfungsrücktritt nicht unverzüglich anzeigen oder keinen triftigen Grund angegeben und nachweisen, wird das Nichterscheinen zu der jeweiligen Prüfung als Fehlversuch gewertet.
Formulare für den Rücktrittsantrag und die ärztliche Bescheinigung zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit, ein Merkblatt zu Prüfungsrücktritten sowie weitere Erläuterungen zu Prüfungsrücktritten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Studienverlauf
Kann ich im Praktischen Jahr weiterhin ein PJ-Tertial im Ausland absolvieren? (Aktualisiert am 23.08.2021)
Derzeit empfiehlt die Medizinische Fakultät Bonn, PJ-Tertiale nicht im Ausland zu absolvieren. Sollte sich die Pandemie weiter verschärfen, riskieren Sie ggf. die Unterbrechung des Tertials. Die Anerkennung der PJ-Zeiten liegt im Zuständigkeitsbereich desLandesprüfungsamtes Düsseldorf. Es wird empfohlen, PJ-Tertiale im Inland zu absolvieren.
Sollte ich mich aufgrund eines Verdachts auf oder einer tatsächlichen Infektion mit dem Corona Virus während des PJs im Inland oder im Ausland in Quarantäne begeben müssen, werden mir die Fehltage von meinen Urlaubstagen abgezogen oder müssen die Fehltage im Anschluss an das PJ von mir nachgeholt werden? (Aktualisiert am 23.08.2021)
Die„Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“besagt in § 6, dass angeordnete Isolation oder Quarantäne nicht als Fehltage gezählt werden. Die Anordnung kann durch eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt oder von der ausbildenden Einrichtung erfolgen.
ABER: Ist vor Abreise ein Gebiet (In-oder Ausland) bereits als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet bekannt und auch bei der Rückreise noch immer das entsprechende Risikogebiet, dann werden die Quarantänezeiten von den Fehltagen abgezogen.
Wird ein Gebiet während des Aufenthalts zum Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet erklärt, dann greift § 6.
Sollten Ihre Fehlzeiten über die Höchstzahl der zulässigen Fehltage hinausgehen, die im Kontext des Corona-Virus stehen und nicht Quarantäne bedingt sind, kann das Landesprüfungsamt Düsseldorf diese auch anrechnen, wenn ein Härtefall vorliegt.
Bitte beachten Sie grundsätzlich die geltende Quarantäne-Verordnung des Bundeslandes NRW.
Muss ich in Quarantäne, wenn ich nach einem PJ-Auslandstertial nach Deutschland einreise und wenn ja, für wie lange? (Aktualisiert am 23.08.2021)
Auf der Homepage des Robert Koch Instituts (RKI) finden Sie eine Auflistung der Risikogebiete und bundesweite Hinweise zur Quarantäne. Die entsprechende Quarantäne-Verordnung des Bundeslandes NRW können Sie hier einsehen.
Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen zur Abweichungsverordnung (siehe Frage zuvor): Ist vor Abreise ein Gebiet (In-oder Ausland) bereits als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet bekannt und auch bei der Rückreise noch immer das entsprechende Risikogebiet, dann werden die Quarantänezeiten von den Fehltagen abgezogen.
Wird ein Gebiet während des Aufenthalts zum Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet Risikogebiet erklärt, dann greift § 6.
Können die von mir ausgewählten Wahltertiale weiterhin wie belegt stattfinden oder muss ich neue Wahltertiale belegen? Werden die Einsatzorte im PJ ggf. geändert? (Aktualisiert am 23.08.2021)
In NRW gibt es kein vorzeitiges PJ und somit auch keine Neuwahl der Tertiale. In Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemischen Lage gilt für die Durchführung des Praktischen Jahres (PJ) der Erlass des MAGS vom 23.03.2020
zum „Einsatz von Medizinstudentinnen und Medizinstudenten im praktischen Jahr in Notfallaufnahme, Infektions- und Intensivstationen: Anerkennung als Leistung im Fach „Chirurgie”, „Innere Medizin”, und „Wahlfach” (Ausnahme: Im Wahlfach Allgemeinmedizin gilt der Erlass nicht).
Online-Veranstaltungen
Darf ich Zoom-Konferenzen aufzeichnen? (Gültig seit Einstellung am 17.11.2020)
Nein, eine Aufzeichnung durch Studierende stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar und ist daher untersagt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihre Lehrenden.
Impfungen
Hinweis: Die einrichtungsbezogene Verpflichtung zur Corona-Schutzimpfung ist zum 1.01.2023 weggefallen.
Ja, es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich beim Betriebsärztlichen Dienst impfen zu lassen. Dies gilt allerdings nur für die Erstimpfung! Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung direkt an den Betriebsärztlichen Dienst.
Wir haben in Abstimmung mit dem Betriebsärztlichen Dienst erreichen können, dass die Studierenden der Humanmedizin ab sofort dort die Booster-Impfung gegen das Corona-Virus mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können.
Allerdings steht derzeit nur der Impfstoff Moderna zur Verfügung. Da die ständige Impfkommission derzeit eine Impfung von Personen unter 30 Jahren mit diesem Impfstoff nicht generell empfiehlt, ist eine gesonderte Aufklärung erforderlich, sofern dies auf Sie zutrifft. Bitte melden Sie sich daher aktuell nur für Impftermine an, wenn Sie die Bereitschaft zur Impfung mit Moderna haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Dritt-Impfung frühestens 5 Monate nach der Zweitimpfung möglich ist.
Die Buchung der Termine erfolgt wie bereits für die ersten Termine über einen eigens zu diesem Zweck eingerichteten eCampus-Kurs, über den Sie nun selbst einen Termin buchen können. Den Link und eine Anleitung zum genauen Procedere erhalten Sie unter covid19@ukbonn.de.
Die Termine werden vom Betriebsärztlichen Dienst aufgrund der Verfügbarkeit der Impfdosen immer kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Hygienemaßnahmen für Präsenzveranstaltungen und Teststrategie
Alle Studierenden, die sich an mehreren Tagen im klinischen Bereich/ in der Zahnklinik aufhalten, führen bis auf Weiteres 2x/Woche eine eigenverantwortliche Testung auf eine COVID-19- Infektion durch (Antigen-Schnelltest). Studierende, die nur an einem Tag in der Woche im klinischen Bereich tätig sind, führen den Test nur 1x/Woche durch.
Die Tests werden den Studierenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Um eine interne Abrechnung der Tests zu ermöglichen, melden die Studierenden die eigenverantwortlich durchgeführten Testungen in 4-wöchigen Abständen an das Studiendekanat. Für die Durchführung und Dokumentation der Testungen sind die Studierenden selbst verantwortlich.
Die Verteilung der SARS-CoV-2-Test-Kits erfolgt folgendermaßen:
Humanmedizin
- Studierende im 1. und 2. klinischen Semester erhalten die Tests im Skillslab.
- Studierende im 3. bis 6. klinischen Semester erhalten die Tests zweimal wöchentlich auf den Stationen, auf denen sie die Blockpraktika absolvieren.
Zahnmedizin
- Studierende erhalten die Tests in folgenden praktischen Kursen der entsprechenden Studienabschnitte: Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde, Kurse im Rahmen des Integrierten Zahnärztlichen Studentenkurses 1 und 2 sowie Zahnmedizinische Propädeutik Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde.
Detaillierte Informationen zur Verteilung der Test-Kits und zur Durchführung der Dokumentation haben wir in einem Merkblatt für Studierende der Humanmedizin und in einem Merkblatt für Studierende der Zahnmedizin zusammengefasst.
Für alle Lehrveranstaltungen, die am Universitätsklinikum Bonn (UKB) einschließlich der Zahnklinik stattfinden, gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske). Für alle Präsenzveranstaltungen, die nicht in den Räumen des UKB stattfinden, empfehlen wir nachdrücklich das Tragen mindestens einer medizinischen Maske, besser einer FFP2-Maske.
Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber dürfen weiterhin nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.
Nein, es findet keine Einlasskontrolle vor Lehrveranstaltungen oder Prüfungen mehr statt. Sie testen sich eigenverantwortlich regelmäßig auf eine COVID-19-Infektion. Einen Nachweis über das Testergebnis müssen Sie nicht vorlegen.
Stellungnahmen der Universität
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus erhalten Sie unter folgenden Links:
Rundschreiben & Merkblätter
- Merkblatt Hygienerichtlinien für Präsenzveranstaltungen & Teststrategie für Studierende der Humanmedizin
- Merkblatt Hygienerichtlinien für Präsenzveranstaltungen & Teststrategie für Studierende der Zahnmedizin
- Rundschreiben Hygienemaßnahmen & Teststrategie, 4.10.2022
- Rundschreiben Information zum Impfstatus ab dem 1. Oktober 2022, 02.08.2022
- Rundschreiben Regelung zu Fehlversuchen & Prüfungsrücktritten im SoSe 2022 (Humanmedizin), 11.05.2022
- Rundschreiben Regelung zu Fehlversuchen & Prüfungsrücktritten im SoSe 2022 (Zahnmedizin), 11.05.2022
- Rundschreiben Durchführung des SoSe 2022 und Eröffnung Lehrgebäude, 31.03.2022
Die folgenden Informationen, FAQ und Rundschreiben informieren Sie über die Umsetzung der Regelungen im Sommersemester 2022 und Wintersemester 2022/23 im Kontext der Corona-Pandemie, die Ihre Lehre an der Medizinischen Fakultät betreffen.
Das Wichtigste zuerst
Im Wintersemester 22/23 möchten wir die Präsenzlehre in den Vordergrund stellen. Im Fall von studierendenstarken Vorlesungen, wie z. B. im vorklinischen Studienabschnitt, favorisieren wir digitale Formate. Auch dort, wo der Einsatz digitaler Formate für die Lehre möglich und sinnvoll ist, wollen wir durch hybride Angebote sowie flipped classroom- und andere eLearning-Formate unsere in den zurückliegenden Semestern gewonnene Erfahrung nutzen. Das eLearning-Team des Studiendekanats steht Ihnen gerne für Fragen und für die praktische Unterstützung bei der Umsetzung digitaler Formate zur Verfügung.
Prüfungen
Die in den vergangenen Semestern angewendeten Sonderregelungen zu Fehlversuchen und Prüfungsrücktritten gelten wie schon im Sommersemester 2022 auch im Wintersemester 2022/23 nicht mehr. Für die Zählung von Fehlversuchen, das Nichterscheinen zu einer Prüfung, Prüfungsrücktritte sowie der Frist zum Abschließen eines Prüfungsverfahrens gelten wieder die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen für den jeweiligen Studiengang. Sollten sich Corona-bedingt Besonderheiten für Prüfungen ergeben, informieren wir Sie umgehend.
Hygienemaßnahmen für Präsenzveranstaltungen und Teststrategie
Das Tragen einer FFP2-Maske ist im klinischen Bereich und der Zahnklinik verpflichtend, ansonsten dringend empfohlen.
Nein, die Studierenden testen sich eigenverantwortlich regelmäßig auf eine COVID-19-Infektion, Sie müssen aber keine Test- oder Impfnachweise kontrollieren.
Analog zu den Beschäftigten des UKB führen alle Studierenden, die sich an mehreren Tagen im klinischen Bereich/ in der Zahnklinik aufhalten, bis auf Weiteres 2x/Woche eine eigenverantwortliche Testung auf eine COVID-19- Infektion durch (Antigen-Schnelltest). Studierende, die nur an einem Tag in der Woche im klinischen Bereich tätig sind, führen den Test nur 1x/Woche durch.
Die Tests werden den Studierenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Um eine interne Abrechnung der Tests zu ermöglichen, melden die Studierenden die eigenverantwortlich durchgeführten Testungen in 4-wöchigen Abständen an das Studiendekanat. Für die Durchführung und Dokumentation der Testungen sind die Studierenden selbst verantwortlich. Sie müssen dies nicht kontrollieren. Die Verteilung der SARS-CoV-2-Test-Kits erfolgt folgendermaßen:
Humanmedizin
- Studierende im 1. und 2. klinischen Semester erhalten die Tests im Skillslab.
- Studierende im 3. bis 6. klinischen Semester erhalten die Tests zweimal wöchentlich auf den Stationen, auf denen sie die Blockpraktika absolvieren.
Zahnmedizin
- Studierende erhalten die Tests in folgenden praktischen Kursen der entsprechenden Studienabschnitte: Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde, Kurse im Rahmen des Integrierten Zahnärztlichen Studentenkurses 1 und 2 sowie Zahnmedizinische Propädeutik Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde.
Für die Versorgung der Studierenden des 3. bis 6. klinischen Semesters ist es wichtig, dass auf den Stationen ausreichend Tests für die Studierenden zur Verfügung stehen. Wir bitten Sie daher, die Stationen entsprechend zu informieren und den Mehrbedarf bei der Bestellung der Tests zu berücksichtigen.
Detaillierte Informationen zur Verteilung der Test-Kits wurden in einem Merkblatt für Studierende der Humanmedizin und in einem Merkblatt für Studierende der Zahnmedizin zusammengefasst.
Nein, die Tests werden wie Mitarbeitertests abgerechnet und sind für die Kliniken kostenneutral.
Online-Veranstaltungen
Wie bekomme ich eine Uni-ID?
Eine Uni-ID kann beim Hochschulrechenzentrum beantragt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Wie kann ich meine Kurse auf eCampus pflegen?
Für die eLearning-Plattform eCampus ist kein zusätzlicher Zugang nötig, die Anmeldung funktioniert einfach mit der Uni-ID (https://ecampus.uni-bonn.de).
Bearbeiten können Sie dort alle Veranstaltungen, für die Sie in BASIS als Lehrperson oder eCampus-Admin eingetragen sind. Veranstaltungen, die in eCampus gepflegt werden sollen, müssen in BASIS mit eCampus gekoppelt werden (jedes Semester erneut). Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Uni-ID bei Ihren Personendaten in BASIS hinterlegt ist. Vornehmen kann dies der BASIS-Fachbereichsadministrator Ihrer Einrichtung. Bei Fragen dazu können Sie sich auch gerne an die zuständigen Kolleginnen im Studiendekanat wenden unter studienorganisation.klinik@ukbonn.de.
Alternativ kann der Kursverantwortliche Sie mit Ihrer Uni-ID auch direkt in eCampus als Kurs-Admin oder –Tutor hinzufügen.
Gibt es Anleitungen für die Erstellung barrierefreier Dokumente und Informationen zu barrierefreier Online-Lehre?
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der Universität Bonn, Marion Becker, stellt Leitfäden und Informationen rund um das Thema online zur Verfügung.
Wie wird in Zoom die Möglichkeit zur Untertitelung eingestellt?
Wichtig ist, dass die Untertitelung VOR dem Start der eigentlichen Zoom-Veranstaltung in Ihrem Zoom-Account eingestellt wird. Diese Einstellung wird einmalig vorgenommen und sollte vorher ausprobiert werden, da eine gestartete Veranstaltung die Bearbeitung des Zoom-Accounts nicht mehr möglich macht.
Hier folgt eine Anleitung in Kürze, zur Einstellung der Untertitelung in Ihrem Zoom-Account sowie der Freigabe im eigentlichen, späteren Zoom-Meeting, Ihrer Lehrveranstaltung. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an das eCampus-Team:
Zoom-Account
Melden Sie sich in Ihrem Zoom Account an (nicht in einem Meeting)
Gehen Sie zu "Einstellungen" - "In Meeting (Erweitert)" und aktivieren Sie den Punkt "Untertitel zulassen" (dieser erscheint dann blau).
Zoom-Meeting
Betreten Sie das geplante Meeting direkt nachdem Sie die Einstellungen vorgenommen haben.
Klicken Sie unten in der Leiste auf CC Closed Captions.
Dort erscheint ein Unterbalken, in dem Sie "Einen Teilnehmer zur Untertitlung zulassen" anklicken und die Person, die Untertitel eingeben soll, aus den Teilnehmer*innen auswählen. Dazu klicken Sie neben dem ausgewählten Namen der Person, die Untertitelung an.
Ich möchte meine Lehre auf digitale Formate umstellen. Welche Möglichkeiten bestehen?
Es gibt mehrere digitale Formate, die man hier nutzen kann:
Vertonte Powerpoint Präsentation veröffentlicht über eCampus, mit der Möglichkeit Tests, Foren, etc. ergänzend zu erstellen
Zoom Live Vorlesungen / Seminare: mit direkter Interaktionsmöglichkeit mit den Studierenden
Zoom Aufzeichnungen: verlinkt über Sciebo auf eCampus, mit der Möglichkeit Tests, Foren, etc. ergänzend zu erstellen
Videoaufnahme der Vorlesung / des Seminars
Erstellung von einzelnen Lehrvideos
Was ist ZOOM und wie kann es mich bei der digitalen Lehre unterstützen?
ZOOM ist ein Online-Service, der das abhalten von Online-Konferenzen (sog. „Meetings“) für sehr viele Teilnehmer*innen ermöglicht. Als Lehrende*r können Sie ZOOM insb. für Live Vorlesungen und Seminare mit Ihren Studierenden nutzen oder Aufzeichnungen online zur Verfügung stellen. Für Live-Vorlesungen bspw. nehmen Sie dabei die Rolle des Veranstalters (sog. „Host“) ein und können Studierende als Teilnehmer*innen einladen.
Um Ihnen mit individuellen Support- und Informationsangeboten bereits aktuell zu dienen, steht Ihnen der eLearning-Referent Herr Nico Raichle und das eLearning-Team sehr gerne zur Verfügung.
Einen knappen Überblick zu den Beratungsangeboten sind in diesem „Vorstellungsvideo“ enthalten.
Wie sieht unser eLearning Support aus?
Wir bieten ihnen weiterhin jeden Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr einer offene eLearning Sprechstunde via ZOOM online an, um noch offene Fragen zu klären, oder Hilfestellungen zu eLearning Themen zu geben. Sie sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen.
Ohne Voranmeldung - einfach zuschalten:
Zoom-Meeting beitreten:
https://uni-bonn.zoom.us/j/93294916767?pwd=ZkhaQnZkaEs0VUJDdmFWbS9BTGJEQT09
Meeting-ID: 932 9491 6767
Kenncode: 768436
Wie erreiche ich das eLearning Team am besten?
Das eLearning Team steht Ihnen in der offenen Sprechstunde beratend zur Seite. Hilfestellungen gibt das Team auch gerne per E-Mail unter elearning@ukbonn.de oder telefonisch unter +49 151-44048505.
Darüber hinaus steht Ihnen bei Fragen zu Zoom der Support der Uni Bonn unter zoom@uni-bonn.de zur Verfügung.
Um ein Meeting als Host zu leiten benötigt man eine Uni-ID. Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier.
Wenn Sie zu einem Zoom-Meeting eingeladen werden, benötigen Sie für die Teilnahme keine Uni-ID.
Ich möchte gerne ZOOM in meiner digitalen Lehre einsetzen. An wen muss ich mich wenden, um die Lizenz zu erhalten?
Die Voraussetzung für die Nutzung der Campuslizenz Zoom ist eine Uni-ID. Mit dieser können Sie sich auf der Seite https://uni-bonn.zoom.us für die Lizenz registrieren. Alle Informationen rund um die Videokonferenzlösung ZOOM und Lizenzen an der Universität Bonn erhalten Sie hier.
Ich möchte meine Vorlesung live über Zoom halten. Wie informiere ich die Studierenden vorab über den Zeitpunkt?
Soll die Vorlesung live gehalten werden, ist einerseits auf die zeitliche Kompatibilität mit dem Stundenplan zu achten, andererseits müssen die Studierenden rechtzeitig ihren Beitrittslink erhalten. Das geht am besten über eCampus oder gegebenenfalls als Email.
Ist es erlaubt Zoom-Konferenzen aufzuzeichnen? (Aktualisiert am 17.11.2020)
Eine Aufzeichnung ist nur unter Beachtung der persönlichkeits-, datenschutz- und urheberrechtlichen Regelungen zulässig. Alle Meeting-Teilnehmer müssen darauf hingewiesen werden, dass die Konferenz aufgezeichnet wird, damit sie die Möglichkeit erhalten, ihr Video auszuschalten und eventuell auch den Namen zu pseudnymisieren. Wenn die Aufzeichnung im Rahmen einer Lehrveranstaltung erfolgt, müssen die Studierenden darauf hingewiesen werden, dass das Ausschalten des Videos oder die Pseudonymisierung des Namens keine Nachteile zur Folge hat (sollten die Videos und die Klarnamen für die Kontrolle der Anwesenheit erforderlich sein, führen Sie diese bitte durch, bevor Sie die Aufzeichnung starten). Eine Aufzeichnung durch die Studierenden stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar und ist daher untersagt. Um „heimliche" Aufzeichnungen zu verhindern, sollte die Freigabe für eine Aufzeichnung nur durch den Host erfolgen.
Die Aufzeichnung von Prüfungen, die über Zoom stattfinden, ist weder durch den Prüfer noch durch den Prüfling zulässig.
Wie sieht es bezüglich des Urheberrechts bei der Einstellung von Inhalten auf eCampus aus? (Aktualisiert am 17.11.2020)
eCampus ist eine geschlossene Learning Management-Plattform. Darauf können Sie Ihre didaktischen Angebote zugangsbeschränkt einstellen. Sowie bei der Einstellung und insbesondere bei der Veröffentlichung von Lehr-Lernmedien sind geltende Regeln und Verfahrensweisen des „wissenschaftlichen Arbeitens“ – Stichwort „Zitiergebot“ – einschließlich geltender urheber- und nutzungsrechtlicher Bestimmungen sowie die Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung zwingend zu beachten.
Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Medien sowie allen Eingaben Dritter (Bilder, Videos, Animationen sowie Ausschnitte daraus) in Ihr Angebot.
Ihre eigenen Inhalte/Werke können durch die Vergabe von verschiedenen eingeräumten Nutzungsrechten durch Dritte – wie z.B. Creative Commons, etc. – ausgestaltet werden. Hierbei müssen bestehende Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte für alle Drittmedien vorliegen.
Zur Urheberrechtsverletzung kommt es, wenn Personen diese Inhalte außerhalb der Plattform weiterverbreiten. Um auf das geltende Urheberrecht hinzuweisen und einer Weiterverbreitung vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen einen Disclaimer am Anfang oder Ende Ihrer Foliensätze einzufügen. Auf den Seiten von eCampus finden sie detaillierte Informationen dazu:
FAQ – Urheberrecht
Nutzung urheberrechtlich geschützter Dokumente
Weitere Informationen zu eCampus und zur digitalen Lehre finden Sie hier.
Rundschreiben & Merkblätter
- Rundschreiben Hygienemaßnahmen & Teststrategie, 4.10.2022
- Rundschreiben Lehre im Wintersemester 2022/2023, 19.07.2022
- Rundschreiben Regelung zu Fehlversuchen & Prüfungsrücktritten im SoSe 2022, 11.05.2022
- Rundschreiben Durchführung des SoSe 2022 und Eröffnung Lehrgebäude, 31.03.2022
Disclaimer
Die Inhalte dieses Internetauftritts wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Universität Bonn, die Medizinische Fakultät der Universität Bonn sowie deren Organe, Mitglieder und Mitarbeiter, die sich auf Schäden materieller und immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Universität Bonn, der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn sowie deren Organe, Mitglieder oder Mitarbeiter kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Die medizinische Fakultät der Universität Bonn behält sich ausdrücklich vor, Inhalte dieses Internetauftritts ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Dieser Internetauftritt enthält Verlinkungen zu anderen Webseiten, auf deren Inhalt die Medizinische Fakultät der Universität Bonn keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann die Medizinische Fakultät der Universität Bonn für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen; für Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich.