Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Leistungsorientierte Mittelvergabe für die Lehre

Die Leistungsorientierte Mittelvergabe für die Lehre (abgekürzt: LOMV Lehre oder LOM Lehre) soll zum einen die Pflichtlehre finanziell gewährleisten und zum anderen die Qualität der akademischen Lehre an der Medizinischen Fakultät stärken und mit finanziellen Anreizen Verbesserungen in der Lehre initiieren oder unterstützen. Das LOM-System der Medizinischen Fakultät ist recht komplex und unterscheidet sich z.T. erheblich von dem anderer Fakultäten.

Das Studiendekanat betreut drei Bereiche

  • Vorabzug: Mittel, die vor der Verteilung an die Institute und Kliniken vergeben werden);
  • Quantitativ: Erfassung der erbrachten Pflichtlehre der Institute und Kliniken;
  • Qualitativ: Berücksichtung der studentischen Evaluationsergebnisse.

Die Zahlen werden dann in weiteren Arbeitsschritten durch infrastrukturelle Zahlen ergänzt und einem komplexen Bewertungs- und Finanzierungssystem zusammengerechnet. Für die Zusammenschau dieser Ergebnisse ist der Finanzreferent des Dekans zuständig.

Parallel gibt es eine LOM Lehre für das Praktische Jahr. Hierbei werden die Wochen addiert, die die PJler in den Pflicht- und Wahltertialen am UKB verbringen. Danach wird eine Betreuungspauschale pro Kopf berechnet. Zusätzlich werden in einem qualitativen Parameter das weitere Engagement der Kliniken ermittelt: für die Einführungswoche, für die Abschlusswoche, regelmäßige Fortbildungen oder sonstige Veranstaltungen sowie weitere Leistungen.

Vorabzug

Aus dem LOMV-Vorababzug werden Projekte gefördert, die zentral der Lehre zugute kommen. Der Prodekan für Lehre und Studium stellt jährlich eine Übersicht der Projekte zusammen, über deren Förderung dann das Dekanat entscheidet. Derzeit werden folgende zentralen Projekte unterstützt: 

  • AMBOSS Campuslizenz für Studierende
  • Didaktiktrainings für die Lehrenden der Humanmedizin
  • Lehrpreise
  • Logbücher
  • MME-Ausbildung von Lehrenden
  • PJ-Fortentwicklung im Innovationscluster NRW
  • Skillslab
  • Test für Medizinische Studiengänge
  • Tutorien der Studierenden
  • UCAN Prüfungsverbund mit Item Management System

Kontakt bei Fragen zum Vorabzug

Dr. Nicolas Haverkamp

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Quantitativ

Das Studienkanat ermittelt die Lehrleistung jedes Instituts und jeder Klinik. Hierzu werden die Umfänge der Lehre, die Anzahl der Gruppen und weitere Angaben erfasst. Die Summe der gesamten Lehre ist der quantitative Parameter der LOM Lehre und dient als Basis der Budgetberechnung Lehre.

Wir schreiben die Systematik jedes Semester fort und aktualisieren die Angaben nach unserem Kenntnisstand. Sollte sich im Bereich Ihrer Lehre etwas verändert haben (Stundenumfang, Anzahl der Gruppen etc.), dann schreiben Sie bitte eine formlose Mail an Dr. Nicolas Haverkamp.

Möchten Sie eine neue Veranstaltung - auch aus anderen Studiengängen - in die LOM-Systematik aufnehmen lassen, ergänzen Sie bitte den Nachweis, dass es sich um eine Pflichveranstaltung handelt.

Anhand des nachfolgenden Beispiels können Sie die Berechnung des sog. SWS-Ist-Werts nachvollziehen.

Beispielrechnung

Ermittlung des SWS Lehrbedarfs
Um die Berechnung der Lehrleistung Ihrer Veranstaltungen nachzuvollziehen, sind drei Schritte notwendig. In der Tabelle sind die drei Schritte zeilenweise vollzogen. Die Erläuterung folgt im Anschluss.

1) Ermittlung der Semesterwochenstunden

  • Anzahl der Gruppen
  • akadem. Stunden/Woche
  • Dauer Veranstalt./Wochen

Aus dem Produkt dieser Werte ergibt sich die Semesterwochenstundenzahl. Die Angaben zu Studenten und Anzahl/Gruppe werden lediglich zu Prüfzwecken erhoben. In diesem Beispiel: 6 x 2 x 7 = 84.

(2) Ermittlung des Werte für eine Semesterwoche
Da sich die LOMV-Werte auf eine Semesterwoche des gesamten Berechnungszeitraums (ein Jahr) beziehen, müssen die Werte auf die Semesterwoche heruntergerechnet werden. Dazu benötigen Sie

  • Häufigkeit (zwei Verstaltungen/Jahr = Faktor 1; eine Veranstaltung/Jahr = Faktor 0,5)
  • Anzahl der Wochen/Semester (pauschaliert 14)

Multiplizieren Sie den Wert aus (1) mit dem Faktor für die Häufigkeit und dividieren Sie diesen Wert durch die Anzahl der Semesterwochen (14).
Hieraus ergibt sich 84 x 1 / 14 = 6

(3) Faktorierung nach Veranstaltungsart
In Abhängigkeit von der Veranstaltungsart wird der ermittelte Wert von 6 korrigiert: Vorlesung/Seminar = 1; Praktikum/Blockpraktikum = 0,5.
Hieraus ergibt sich für die Beispielveranstaltung ein Wert von 3 (6 x 0,5)

Qualitativ

Der qualitative Parameter wird aus den Ergebnissen der studentischen Veranstaltungsevaluationen ermittelt (weitere Informationen). Die zentralen Beurteilungen zu Organisation, Sturkutr und Inhalter werden zu einer Kennzifffer zusammengefasst. Diese werden am Gesamtvolumen der Lehre eines Instituts bzw. einer Klinik gewichtet. Jede Einrichtung erhält damit einen Evaluationskennwert, der in die Berechnung einfließt.

Aus dem Lehrbudget werden von den SDWS-Ist-Werten pauschal 25 Prozent abgezogen und nach diesen Kennwerten neu umverteilt. Dabei werden Veranstaltungen, die im studentischen Votum besonders gut abschneiden, finanziell besser bewertet. 

Die Zahlen werden dann in weiteren Arbeitsschritten durch infrastrukturelle Zahlen ergänzt und einem komplexen Bewertungs- und Finanzierungssystem zusammengerechnet. Für die Zusammenschau dieser Ergebnisse ist der Finanzreferent des Dekans zuständig.

FAQ

LOMV steht für LeistungsOrientierte MittelVergabe. Es ist ein Steuerungsinstrument, um gute Leistungen in Forschung und Lehre finanziell zu belohnen.

Das Studiendekanat erhebt ausschließlich die Angaben zur akademischen Lehre der Institute und Kliniken der Medizinischen Fakultät. Für die Vorklinik werden pauschalierte Werte für die beteiligten Institute angelegt; für den klinischen Bereich werden die Lehrveranstaltungen herangezogen.

In die LOMV-Systematik werden lediglich Pflichtveranstaltungen aufgenommen. Hinzu kommen empfohlene Veranstaltungen, die durch einen Beschluss der Studienkommission wie Pflichtveranstaltungen behandelt werden. Empfohlene Veranstaltungen sind laut Studienordnung die Pflichtveranstaltungen begleitenden Vorlesungen.

Um die Vergleichbarkeit zwischen gleichen oder ähnlichen Veranstaltungen zu gewährleisten, werden bei der Berechnung die in der ÄAppO vorgegebenen Pauschalwerte zugrunde gelegt. Dies betrifft z.B. die Gruppengröße (20) und Gruppenanzahl (6) bei Seminaren, die SWS von den Wahlpflichtfächern (4) etc.
Eine Abweichung kann nur dort angewandt werden, wo z.B. Räumlichkeiten andere Unterrichtsformen erfordern.

Zur Berechnung der Lehrleistung benötigen Sie grundsätzlich nur wenige Angaben:

  • Wird die Veranstaltung jedes Semester angeboten?
    (jedes Semester = 1; alternierend/jährlich = 0,5)
  • Wie viele unterschiedliche Gruppen werden parallel unterrichtet?
    (Achtung, es gelten pauschalierte Maximalwerte)
  • Wie lange dauert eine Veranstaltung?
    (akademische Stunden à 45 Minuten)?
  • Wie viele Wochen werden im Semester unterrichtet?
    (ohne Prüfungswochen)
  • Faktorierung nach Veranstaltungsart:
    Vorlesung oder Seminar = 1; Praktikum oder Blockpraktikum = 0,5

Die akademische Lehre der Humanmedizin ist weitgehend festgelegt. Dennoch ergeben sich Anpassungen durch neue Lehrveranstaltungen (z.B. den reformierten Querschnittsbereich), durch ausgeweitete Lehrveranstaltungen (z.B. Virologie) oder durch Lehrveranstaltungen, die durch Verlegung im Studienplan zeitlich befristet nicht angeboten werden (z.B. Arbeits- und Sozialmedizin). Um eine faire Verteilung zu gewährleisten, wird eine jährliche Aktualisierung durchgeführt.

Der quantitative Parameter Lehre wird aktuell vom Studiendekanat erhoben; Ansprechpartner ist Dr. Nicolas Haverkamp (Mail).

Zentrale Anspielstation für die LOMV-Lehre ist das Studiendekanat. Besondere Fälle werden von einer Untergruppe der Finanzkommission geprüft und beschieden.

Neben dem Baustein Lehre werden im Dekanat durch Frau Dr. Wandt (Mail) die Angaben zu Forschung und Publikationen erfasst. Das gesamte LOMV-Verfahren wird durch den Finanzreferenten des Dekanats betreut.

In die Berechnung der LOMV werden zusätzliche Elemente (z.B. Personal- und Stellenschlüssel, Forschungsaktivitäten) und Faktoren (z.B. Evaluationsergebnisse) eingerechnet. Der endgültige Betrag aus der Gesamt-LOMV kann sich daher trotz gleichem oder ähnlichem SWS-Aufwand für die akademische Lehre deutlich unterscheiden.

Wahlfächer werden nur für den klinischen Abschnitt in die LOMV aufgenommen (Wahlfach II). Bei der Berechnung des Wahlfachs II wird eine Pauschalierung von vier SWS zugrunde gelegt. Des Weiteren wird pro Institut / Klinik nur ein Wahlfach II aufgenommen.

Der Parameter LOMV-Lehre zielt auf die Verbesserung der Lehre und schüttet hierfür zusätzliche Finanzmittel aus. Es ist keine Basisvergütung für den akademischen, organisatorischen Lehraufwand, sondern eine Grundvergütung für die akademische Lehre. Eine finanzielle Belohnung für gute Lehre erfolgt über eine Umverteilung von Gelder nach den Evaluationskriterien. Für die Organsiation oder Koordinierung eines Querschnittsbereichs erhalten Sie keine zusätzlichen Mittel. Vgl. Punkt 13.

Grundsätzlich werden Aufgaben zur Prüfungsorganisation oder –durchführung für den fächerübergreifenden Unterricht nicht angerechnet. Aufgrund überdurchschnittlicher Belastungen gibt es lediglich für den FüL I eine ausnahmsweise Anerkennung. Vgl. Punkt 12.

Ja, in der aktuellen Berechnung werden diese Leistungen voll angerechnet. Es muss sich allerdings um Pflichtveranstaltungen für die Studiengängen der Medizinischen Fakultät handeln.

Ja, in der aktuellen Berechnung werden diese Leistungen voll angerechnet. Es muss sich allerdings um Pflichtveranstaltungen in den Studiengängen handeln.

Für die Angaben zur Lehre führt das Studiendekanat Plausibilitätskontrollen durch. Gleichzeitig werden die Angaben aller Institute und Kliniken allen Lehrverantwortlichen und Direktoren der Medizinischen Fakultät zur Kenntnisnahme zugesandt. Für besondere Fälle werden in einer Untergruppe der Finanzkommission Einzelfallprüfungen vorgenommen.

Es stimmt: Jedes Jahr steigen die Ausgaben für die LOMV-Lehre, da die geleisteten Semesterwochenstunden steigen. Diese Steigerung ist aber kein Automatismus und ist seitens der Fakultät weder beabsichtigt noch gewünscht. Aktuell wird über eine Regelung nachgedacht, wie das stetig steigende Volumen sinnvoll verteilt und/oder begrenzt werden kann, denn das zu verteilende Budget ist endlich. Hierbei werden unterschiedliche Ansätze durchgespielt. Eine Richtung oder Entscheidung ist nicht absehbar.

Hinter den beiden Konzepten stehen unterschiedliche Erhebungs- bzw. Förderideen. Der CNW (curricularer Normwert) erfasst die Lehre, die ein Institut und eine Klinik für einen Studierenden anbietet. Eine SWS laut CNW ist dann die Lehrleistung, die bei einem Studierenden ankommt (ein Student wird wöchentlich 45 Minuten zum Thema X in einer Kleingruppe von 20 Studierenden unterrichtet).
Der SWS-Ist bemisst sich nach der tatsächlichen Lehrleistung aus der Sicht des unterrichtenden Instituts in Abhängigkeit von der Lehre in Kleingruppen: Werden sechs Gruppen je 20 Studierenden 45 Minute je Semesterwoche unterrichtet, dann werden sechs SWS veranschlagt. Vgl. Punkt 19.

Grundsätzlich profitieren zunächst die Studierenden, denn es ist unsere Überzeugung, dass (praxisnaher) Unterricht in Kleingruppen effektiver ist. Gegenüber dem CNW profitieren aber auch die Institute und Kliniken, denn mit dem SWS-Ist werden die tatsächlich geleiteten Unterrichtseinheiten aus Sicht der Institute und Kliniken zugrunde gelegt. Vgl. Punkt 18.

Die LOMV vergütet Lehre über die einzelnen Institute und Kliniken. Bieten Sie eine Veranstaltung mit Ihren Kolleg/innen aus dem Haus an, so können Sie die Lehrveranstaltung zur Gänze abrechnen. Werden Teile der Veranstaltung von Refenrent/Innen anderer Institute und Kliniken übernommen, so sind die Anteile aus Ihren Angaben herauszurechnen.

Um die Berechnung nachzuvollziehen, schauen Sie sich bitte die Beispielrechnung an.

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