Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Nein zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Beratungsstelle gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an der Medizinischen Fakultät

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt kommen in allen Teilen der Gesellschaft vor - auch an Hochschulen. Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn sieht sich - wie die Universität selbst - in der Verantwortung, jeglicher Form von grenzüberschreitendem Verhalten entgegenzuwirken. Studierende, Lehrende wie Mitarbeitende sollen in einem sicheren und respektvollen Umfeld lernen, lehren, forschen und arbeiten können. Dafür hat das Studiendekanat der Fakultät eine Beratungsstelle eingerichtet, die vertrauliche Unterstützung für Betroffene und Beobachtende bietet.

Was bedeutet...

Von Diskriminierung spricht man, wenn Menschen ungleich oder unfair behandelt werden, weil ihnen unabhängig von ihrem Verhalten oder ihrer Leistung bestimmte Merkmale zugeschrieben werden. Solche Merkmale können zum Beispiel die Herkunft, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, eine Behinderung, das Alter, die Religion, die Sprache oder das Aussehen betreffen.

Diskriminierung kann

  • direkt erfolgen, also offen und erkennbar, oder
  • indirekt, wenn bestimmte Regelungen oder Strukturen Menschen nicht sofort sichtbar benachteiligen.

Beispiel: Eine Studierende / ein Studierender erhält systematisch schlechtere Beurteilungen im Praktikum, obwohl die Leistungen vergleichbar mit denen anderer sind. Der betreuende Arzt / die betreuende Ärztin macht wiederholt abwertende Bemerkungen über das Geschlecht.

Mehrfachdiskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund mehrerer Merkmale benachteiligt wird. Die Diskriminierungen können entweder

  • gleichzeitig oder
  • in verschiedenen Situationen nacheinander auftreten.

Beispiel: Ein nicht-binärer Studierender / eine nicht-binäre Studierende mit Behinderung erlebt im Lehrbetrieb sowohl abwertende Kommentare zu ihrem / seinem Genderausdruck als auch strukturelle Benachteiligung durch fehlende barrierefreie Lehrmaterialien.

Intersektional ist Diskriminierung, wenn sich mehrere Diskriminierungsmerkmale gegenseitig beeinflussen und in ihrer Wirkung nicht voneinander trennbar sind. Sie führen dann zu einer spezifischen Form der Benachteiligung.

Beispiel: Eine internationale Studierende mit Kopftuch erfährt herabwürdigende Kommentare im Klinikalltag – nicht nur aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, sondern auch in Verbindung mit ihrem Geschlecht und ihrer ethnischen Herkunft. Diese Formen wirken nicht isoliert, sondern verstärken sich gegenseitig.

Der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ ist ein Sammelbegriff für alle unerwünschten Handlungen mit sexuellem Bezug. Darunter fallen zum Beispiel Worte, Gesten, Text-/Bildnachrichten oder Berührungen. Täter*innen geht es nicht zwangsläufig um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse, sondern vor allem um die Ausübung beziehungsweise den Missbrauch von Macht. In 80 Prozent der Fälle kennen Betroffene die Täter*innen, da sie Teil des Freundes-, Kolleg*innen-, Lehrkräfte-, Trainer*innen- oder Familien-Kreises sind. 

Sexualisierte Gewalt kann alle Menschen betreffen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Herkunft oder Aussehen. Entscheidend ist immer die Sicht der betroffenen Person, nicht die fehlende Absicht der Täter*innen. Die Schuld tragen diejenigen, die eine der folgend genannten Formen von sexualisierter Gewalt ausüben:

  • Verbal: obszöne, sexistische Worte (z. B. Hinterherpfeifen, sog. Catcalling)
  • Nonverbal: aufdringliche und unangenehme Gesten sowie Blicke auf Brust, Gesäß oder Genitalien, exhibitionistische Handlung
  • Digital: unerwünschtes Zusenden/Teilen von Bildern/Videos mit sexuellen Inhalten (z. B. Dickpicks, Upskirting)
  • Emotional: Erpressen von Bildern/Videos oder Handlungen
  • Körperlich: unerwünschte Berührung, Vergewaltigung

Nicht jede Form von sexualisierter Gewalt ist gemäß §§ 177 ff. StGB strafbar - geduldet werden darf aber keine.

An der Medizinischen Fakultät wird keine Form von Diskriminierung und Gewalt geduldet. Alle, die

  • selbst sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt erfahren haben,
  • Zeuginnen und Zeugen davon wurden oder
  • sich mit dem Thema auseinandersetzen,

finden in der fakultätseigenen Beratungsstelle eine vertrauliche Anlaufstelle. Das Angebot richtet sich sowohl an Studierende, wie auch an Lehrende, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende.

So kann Sie die Beratungsstelle unterstützen

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© Pexels

Das Angebot der Beratungsstelle an der Medizinischen Fakultät umfasst:

  • Vertrauliche Einzelberatung
  • Einschätzung und Einordnung von Vorfällen
  • Informationen zu hochschulrechtlichen und externen Möglichkeiten
  • Unterstützung bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen
  • Vermittlung an interne und externe Anlaufstellen

Die Beratung kann

  • in Präsenz während der Sprechstunden (ohne Voranmeldung und Namensnennung),
  • anonym am Telefon während der Erreichbarkeitszeiten oder
  • per E-Mail an BeratungsstelleSDG@ticket.uni-bonn.de erfolgen.

Das Angebot kann in deutscher und englischer Sprache wahrgenommen werden. Die Beratungsräume sind barrierefrei zugänglich.

„Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens und Zuhörens zu etablieren, in welcher diskriminierendes, übergriffiges und gewalttätiges Handeln deutlich als solches benannt und nicht toleriert wird.“

Hilfe bekommen in geschütztem Raum

Viele Menschen zögern, Unterstützung in Anspruch zu nehmen – oft aus Unsicherheit, ob ein Vorfall bereits als sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt gilt, oder aus Sorge vor möglichen Konsequenzen. Die Medizinische Fakultät möchte daher alle Studierenden, Lehrenden sowie Mitarbeitenden ausdrücklich ermutigen, bestehende Beratungsangebote zu nutzen – an der Fakultät, der Universität oder extern.

Geschützter Raum: Im Gespräch an der fakultätseigenen Beratungsstelle können Sie offen sprechen und so viel oder wenig mitteilen, wie Sie möchten. Gemeinsam mit der Beraterin, einer in Hochschulrecht und Antidiskriminierung ausgebildeten Mitarbeiterin, können Sie die Situation einordnen und mögliche nächste Schritte besprechen, wie zum Beispiel Rücksprachen mit weiteren Anlaufstellen, eine offizielle Beschwerde, Handlungsempfehlungen oder weitere Gesprächstermine.

Wichtig ist: Sie allein bestimmen, ob und wie es nach dem Gespräch weitergeht. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben – auch innerhalb der Universität.

Empfehlung - Gedächtnisprotokoll als Stütze

Betroffene können ein Gedächtnisprotokoll führen, um Erlebtes möglichst genau festzuhalten. Das Protokoll kann auch beim Besuch einer Beratungsstelle hilfreich sein – ist aber keinesfalls ein Muss. Orientierung, welche Informationen sinnvoll zu notieren sind, bietet die hier zum Download bereitgestellte Mustervorlage.

Weitere Handlungsempfehlungen für Betroffene sowie für Zeuginnen und Zeugen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt bietet die Universität Bonn hier.

Die Sprechzeiten und -orte auf einen Blick

Da Angehörige der Medizinischen Fakultät an verschiedenen Standorten tätig sind und lernen, bietet die Beratungsstelle einmal wöchentlich Sprechzeiten auf dem Venusberg-Campus, auf dem Campus Poppelsdorf und in der Zahnklinik:

Klinik

Lehrgebäude A10, 1. OG, Raum 1G/020
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn

Sprechzeiten

Mittwoch, 9 bis 12 Uhr

Vorklinik

Lehrgebäude (Neue Anatomie),
1. OG, Raum 1G.15

Nußallee 10, 53115 Bonn

Sprechzeiten

Mittwoch, 13 bis 16 Uhr

Zahnklinik

Lehrgebäude, EG, Raum 008
Welschnonnenstraße 17
53111 Bonn

Sprechzeiten

Donnerstag, 13 bis 16 Uhr

Im Notfall

Im Notfall können Sie sich an die Campus Security der Universität Bonn wenden. Sie ist rund um die Uhr erreichbar - auch am Wochenende: 0228-73 744 4.

Bei akuter Gefahr ist die Polizei der richtige Kontakt: 110.


Infoveranstaltungen und Workshops

Regelmäßig lädt die Beratungsstelle zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu Informationsveranstaltungen und Workshops ein. Sowohl für Studierende als auch für Lehrende und wissenschaftliche wie nichtwissenschaftliche Mitarbeitende gibt es Angebote. Termine werden rechtzeitig auf dieser Seite bekanntgegeben.

Dr. iur. Nicola Giglio

Referentin/Juristin für Hochschulrecht und Antidiskriminierung im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät

BeratungsstelleSDG(at)ticket.uni-bonn.de

+49 151 168-57532

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 9 bis 16 Uhr

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