Universität Bonn

Medizinische Fakultät

So wird entschieden
Begutachtung und Vergabeentscheidung über BONFOR-Forschungsanträge

Vergabeverfahren

Über BONFOR-Förderanträge wird in einem zweischrittigen Verfahren entschieden.

Begutachtung

  • Zu allen BONFOR-Anträgen wird ein internes Gutachten eingeholt (Förderinstrument 6: zwei interne Gutachten).
  • Bei Anträgen zu den Förderinstrumenten 1 bis 3 sowie 5, 6 und 8 erfolgt außerdem eine externe Begutachtung (Förderinstrument 6: zwei externe Gutachten).
  • Im Förderinstrument 4 wird neben der internen Antragsbegutachtung ein Auswahlgespräch mit den Kandidat*innen geführt.

Als Gutachter*innen fungieren Mitglieder der Kommission, Professor*innen der Bonner Medizinischen Fakultät und auswärtige Expert*innen. Interne und externe Gutachter*innen werden dazu ersucht, bei einem Interessenkonflikt die Antragsbegutachtung abzulehnen.

Die Anträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Aktualität und Originalität des Forschungsthemas
  • Qualität des Antrags
  • Durchführbarkeit des Arbeitsprogramms
  • Chancen einer extramuralen Anschlussförderung
  • Qualifikation und wissenschaftliche Vorleistungen des Antragstellenden
  • Wissenschaftliches Umfeld, Gesamteindruck
  • Kooperation/Interdisziplinarität
  • Angemessenheit der beantragten Mittel

Bei Einwänden

Bei Vorliegen gewichtiger und eingehend begründeter Einwände gegen eine externe Begutachtung ist alternativ eine der folgenden Regelungen möglich:

  • Antragstellender benennt auszuschließende externe Gutachter (Negativliste)
  • Antragstellender unterbreitet 3 Gutachtervorschläge (Positivliste externe Gutachter)
  • Anstelle einer externen Begutachtung werden 2 interne Gutachten eingeholt.

Vergabeentscheidung

Auf den in der Regel 3-mal jährlich stattfindenden Kommissionssitzungen wird auf der Grundlage der Gutachterempfehlungen und der verfügbaren Budgetmittel über die Anträge beraten und entschieden. Die Kommission erhält einen breiten Ermessensspielraum bei der Umsetzung der im Programm skizzierten Förderinstrumente.

Ist die Institution eines Kommissionsmitgliedes selbst in einen Antrag involviert, nimmt das Mitglied an der Antragserörterung und -abstimmung nicht teil. Alle positiven Förderentscheidungen werden dem Medizinischen Dekanat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

Fortführung BONFOR-ähnlicher Förderprojekte
bei Standortwechsel nach Bonn

Die ungeprüfte Übernahme einer externen, BONFOR-ähnlichen Finanzierung durch BONFOR ist ausgeschlossen.
Eine Finanzierungsfortsetzung ist erst nach Neubegutachtung des Projektes (Einreichung eines BONFOR-Fördermittelantrag) durch die BONFOR-Kommission möglich.

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