Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Qualitätsverbesserung

Zur Kompensation der seit dem WS 2011/12 weggefallenen Studiengebühren stellt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung den Hochschulen des Landes Qualitätsverbesserungsmittel zur Verfügung. Die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) entscheidet über die Vergabe der Mittel für die Medizinische Fakultät. Sie ist das Nachfolgegremium der AG-Studienbeiträge.

Rechtsgrundlage an der Universität Bonn

Ein Richter Hammer
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Rechtliche Basis für die QVK ist das Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) vom 1. März 2011. 

Die Richtlinien des Rektorats über die Verteilung und Verwendung der Mittel zur Qualitätsverbesserung gem. §1 Studiumsqualitätsgesetz vom 17.02.2012 regeln darüber hinaus die Mittelvergabe für die Universität Bonn.

Regelungen an der Medizinischen Fakultät

An der Medizinischen Fakultät ist die QVK unter der Leitung von Studiendekan Prof. Dr. Bernd Pötzsch mit der Betreuung der Anträge auf Maßnahmenförderung zur Verbesserung der Lehre betraut und für die maßgabengetreue Mittelverwendung zuständig. 
Die QVK setzt sich neben dem Studiendekan aus 2 Professoren, 2 wissenschaftlichen Mitarbeitern und 6 Fachschaftsvertretern (5 Humanmedizin, 1 Zahnmedizin) zusammen.
Die QVK prüft die Anträge nach formalen und inhaltlichen Kriterien, insbesondere darauf, inwieweit die vorgestellte Maßnahme oder das geplante Projekt zur Verbesserung der Lehre beitragen soll. 
Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass Synergien zwischen den Anträgen genutzt werden. Auch die geplanten Kosten werden genau geprüft.

Prozedere

Ein Antrag
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Sie Sie können Ihren Antrag jederzeit per E-Mail an qvk(at)ukbonn.de (bitte nicht in Papierform) einreichen. Bitte nutzen Sie dazu den Pdf.-Antrag unten. Beschreiben Sie Ihre geplante Maßnahme bitte so, dass für die Mitglieder der QVK die über den Standard hinausgehende Verbesserung der Lehre deutlich wird. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kostenaufstellung oder einen Kostenvoranschlag bei. Bitte differenzieren Sie hierbei Personal- und Anschaffungskosten. Bitte beachten Sie, dass Ersatzbeschaffungen von Standardeinrichtungen nicht gefördert werden. Ist Ihr Antrag in der QVK behandelt worden, wird er zur abschließenden Genehmigung dem Dekanat zur nächsten Sitzung vorgelegt. Danach erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bescheid. Die QVK tagt in der Regel zweimal jährlich, nach Bedarf auch öfters.

Termin und Deadline

Die nächsten Sitzungen der Qualitätsverbesserungskommission finden am

  • 11.01.2024 &
  • 10.04.2024

statt. Bitte reichen Sie alle Anträge bis spätestens 14 Tage vor Sitzungstermin ausschließlich per E-Mail ein.

Kontakt

Lars Marowsky, MBA

QVK@ukbonn.de

+49 228 287-10618

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Ihr Weg zu uns

Studiendekanat der Medizinischen Fakulatät
Venusberg-Campus 1, Gebäude 33, 53127 Bonn

QR-Code Gebäude 33
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