Promotion Dr. med. & Dr. med. dent.
Willkommen auf der Website zum Dr. med. & Dr. med. dent.-Promotionsverfahren. Hier finden Sie alle Informationen rund um die organisatorischen Themen Ihrer Promotion.
Aktuelle Hinweise
Mit Änderung der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.07.2025 und Neufassung von § 15 Abs. 1 unterliegen nun auch ausschließlich retrospektive epidemiologischen Forschungsvorhaben der Beratungspflicht durch die Ethikkommission. Nähere Informationen hierzu und Details zur Vorgehensweise finden Sie unter folgendem Link: https://ethik.meb.uni-bonn.de/sonstige-klinische-studie/retrospektive-auswertung-von-daten/.
In entsprechenden Betreuungsvereinbarungen ist somit künftig stets das Vorliegen bzw. Einholen eines Ethikvotums zu bestätigen.
Alle retrospektiven Forschungsvorhaben, die der Ethikkommission bis zum 22.07.2025 vorgelegt wurden, um zu bestätigen, dass keine Beratungspflicht nach § 15 der Berufsordnung gegeben ist, werden weiterhin nach „altem Recht“ behandelt. Hierfür ist es nicht erforderlich, nachträglich eine Beratung einzuholen.
Im Falle von vor dem 23.07.2025 begonnenen, noch nicht abgeschlossenen, retrospektiven Forschungsvorhaben sollte ein Antrag bei der Ethikkommission gestellt werden, mit der Bitte um Prüfung, ob ein beratungspflichtiges Forschungsvorhaben vorliegt oder ob nach „altem“ Recht bescheinigt werden kann, dass zum Zeitpunkt der Initiierung des Projekts keine Beratungspflicht gegeben war. Hierfür nutzen Sie am besten ebenfalls die Antragsplattform ethikPool (https://ethikpool.ethikkommission-bonn.de/app/), auf der Sie unter „Antrag Kategorie“ > "Sonstige Klinische Forschungsvorhaben" die Variante „Retrospektive Datenauswertung“ nutzen können. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Ethikkommission (https://ethik.meb.uni-bonn.de/).
Wir bitten Vorstehendes zu beachten und auch in Dissertationsschriften mit retrospektiven Analysen ab sofort stets eine entsprechende Angabe zur ethikrechtlichen Einordnung bzw. zum Vorliegen eines Ethikvotums einzupflegen.
Sitzungstermine
Die Sitzungstermine des Promotionsausschusses sowie die jeweiligen Fristen bzgl. Abgabe von Unterlagen lauten wie folgt:
Sitzungstermine Antragsfristen
Dienstag, den 02.12.2025 - Sonntag, den 23.11.2025
Dienstag, den 16.12.2025 - Sonntag, den 07.12.2025
Dienstag, den 06.01.2026 - Sonntag, den 21.12.2025
Dienstag, den 20.01.2026 - Sonntag, den 11.01.2026
Dienstag, den 03.02.2026 - Sonntag, den 25.01.2026
Dienstag, den 17.02.2026 - Sonntag, den 08.02.2026
Dienstag, den 03.03.2026 - Sonntag, den 22.02.2026
Dienstag, den 17.03.2026 - Sonntag, den 08.03.2026
Dienstag, den 31.03.2026 - Sonntag, den 22.03.2026
Übersicht zum Ablauf der Promotion
Ablauf der Promotion
Im Folgenden sind die wesentlichen Schritte zur Erlangung der Promotion aufgeführt. Als ersten Überblick empfehlen wir Ihnen jedoch zunächst die Promotionsordnung zu lesen und einen Blick in das Q&A-Verzeichnis zu werfen. Dieses bietet Ihnen hiflreiche Information zur Einschreibung, Beurlaubung sowie weiteren für Sie eventuell relevanten Themen.
Erste Promotionsordnung von 1994
Zweite Promotionsordnung von 2017
Dritte Promotionsordnung von 2021
Q&A-Verzeichnis zu verschiedenen Themen
Zulassungskriterien für BewerberInnen mit ausländischem Hochschulabschluss
Schritt 1: Antrag auf Zulassung zur Qualifikationsphase
Betreuungsvereinbarung
Um die Zulassung zur Qualifikationsphase beantragen zu können, müssen Sie die Vorlage der Betreuungsvereinbarung entsprechend ausfüllen und die auf der Checkliste genannten Unterlagen einreichen. Nachdem der Promotionsausschuss Ihrem Antrag stattgegeben hat, sind Sie offiziell zur Qualifikationsphase zugelassen.
Lehrveranstaltung
Für alle Promovierenden, die nicht an einem Promotionsprogramm, einem Promotionskolleg oder einem Graduiertenkolleg teilnehmen, ist der Besuch von einer Lehrveranstaltung verpflichtend.
Promotionsstudium
Nach Zulassung zur Qualifikationsphase kann die Einschreibung als Promotionsstudierende*r erfolgen. Für Promovierende mit abgeschlossenem Hochschulstudium ergibt sich die Einschreibungspflicht für ein zwei-semestriges Promotionsstudium nach § 67 Abs. 5 HG. In unserem Q&A können Sie anhand einer Grafik ablesen, ob Sie von der Einschreibungspflicht betroffen sind.
Schritt 2: Wahl der Dissertationsform
Hier finden Sie alle Vorlagen, Mustergliederungen und Informationen zu formalen Kriterien, die zur Abfassung der Dissertation notwendig sind. Sie haben die Wahl zwischen zwei verschiedenen Dissertationsformen, welche im Folgenden genauer erläutert werden.
Option 1: Monographie
In diesem Fall wird die Dissertation als Monographie verfasst. Im Folgenden finden Sie Hinweise und Vorlagen zur Anfertigung einer Monographie.
Option 2: Publikationsdissertation
Im Gegensatz zur Monographie werden in dieser Dissertationsform bereits publizierte Arbeiten kurz und im Lichte des aktuellen Wissenstandes beschrieben. Hinweise und Vorlagen zur Anfertigung einer Publikationsdissertation finden Sie im Folgenden.
Schritt 3: Antrag auf Zulassung zur Prüfungsphase
Nachdem Sie die Dissertation fertig gestellt haben und die Unterlagen vollständig im Dekanat eingereicht haben, wird nach Prüfung das Promotionsverfahren eröffnet. Sobald alle Gutachten vorliegen, wird die Dissertation dem Promotionsausschuss vorgelegt. Nach Genehmigung der Dissertation durch den Promotionsausschuss können die mündlichen Prüfungen abgelegt werden.
Die finale Publikationserlaubnis erhalten Sie nach Eingang der Prüfungsunterlagen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen im Promotionsbüro vorliegen, dürfen Sie im Rahmen der nächsten Promotionsverleihung Ihre Urkunde entgegennehmen.
Sonstige Dokumente
Falls Sie Ihre Betreuungsvereinbarung verlängern, auflösen oder Ihre Doktormutter / Ihren Doktorvater wechseln möchten, so berücksichtigen Sie bitte die folgenden Dokumente.
Des Weiteren bitten wir Sie um Beachtung unserer Hinweise zum Datenschutz und der Umsetzung der DSGVO.
Promotionsverleihung
Sommersemester: Samstag, den 9. Mai 2026 um 9:30 Uhr
Wintersemester: Samstag, den 8. November 2025 um 9:30 Uhr
225
abgeschlossene Promotionen 2024
184
davon Dr. med.
41
davon Dr. med. dent.
144
davon Promovendinnen
Kontakt
Janine Bernabei
Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Aleksandra Surkova
Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Martina Suhre
Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Tonia Alonso
Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn