Wer kann ausgezeichnet werden?
Kandidat*innen sollen max. 38 Jahre alt sein und neben herausragenden Leistungen in der Krebsforschung bereits ein eigenständiges wissenschaftliches Profil aufweisen. Es können auch Kandidat*innen vorgeschlagen werden, die ihre besondere Leistung z.B. als Postdoc im Ausland erbracht haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung in Deutschland tätig sind. Vorschlagsrecht haben die medizinischen Fakultäten in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Vorschläge auf einen Vorschlag pro Fakultät begrenzt ist.
Welche Angaben sind erforderlich?
Einzureichen sind Vorschläge mit einer Befürwortung seitens der vorschlagenden Fakultät, ein aktueller tabellarischer Lebenslauf einschließlich Publikationsliste, und Forscher-ID (ORCID), Angaben zu eingeworbenen Drittmitteln sowie Preise und Auszeichnungen. Nominierungen können bis zum 01. März 2023 per E-Mail (ein PDF-Dokument, Benennung beginnend mit Ort_Name) an forschung@ukbonn.de eingereicht werden. Bei Fragen können Sie sich an Frau Dr. Wandt (forschung@ukbonn.de, +49 228/287-52177) wenden.
Lisec-Artz-Stiftungsfonds
Maria Josefine Lisec gründete testamentarisch am 13.09.1972 die Lisec-Artz-Stiftung. Im Jahr 2011 wurde die Stiftung an die Bonner Universitätsstiftung übertragen und wird seitdem unter dem Namen Lisec-Artz-Stiftungsfonds geführt. Die Auswahl einer/eines herausragenden Nachwuchswissenschaftlers/in für die Preisverleihung erfolgt auf Vorschlag des Kuratoriums der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn durch den Vorstand der Bonner Universitätsstiftung.