Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Gerok-Stelle (1A)

Förderinstrument 1 Typ A

Gerok-Stelle

Förderung für Nachwuchswissenschaftler*innen zur Etablierung ihrer Forschungsrichtung

Ziel dieses Instruments ist die Stärkung der klinischen Forschung während oder auch nach der Facharztausbildung. Das Gerok-Stelle richtet sich an junge Mediziner*innen aus klinischen Institutionen und eröffnet ihnen die Möglichkeit, bereits während ihrer Facharztausbildung ihre klinische Tätigkeit vollständig zu unterbrechen um ausschließlich ihrer wissenschaftlichen Arbeit nachgehen zu können. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä mit Fortsetzung der Stufenentwicklung während des Förderzeitraums).

Für wen?

Mediziner*innen in der Facharztausbildung oder auch darüber hinaus

  • Obergrenze Jahre nach abgeschlossener Promotion: Begrenzung auf in der Regel 4-6 Jahre nach Promotion, Ausnahmen sind möglich und werden individuell geprüft/entschieden. Elternzeiten werden berücksichtigt.
  • Wissenschaftler*innen mit eigener extramuraler Drittmittelförderung kommen für diesen Förderarm nicht mehr in Frage (Ausnahme: Doktorand*innen- und Postdoktorand*innenstipendien).
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© Johann F. Saba / UKB

Voraussetzungen

Vorausgesetzte Qualifikation

Überdurchschnittliche Promotion1 (magna oder summa cum laude)

  • Zur BONFOR-Antragsfrist muss das Votum der Promotionskommission mit Note vorliegen. 
  • Wurde die Promotionsurkunde noch nicht verliehen, kann die vom Promotionsbüro des Dekanats ausgestellte offizielle Druckerlaubnis mit der darin ausgewiesenen Gesamtnote (Gutachten und mündl. Prüfungen) eingereicht werden.
  • Wurde die Promotion mit cum laude benotet durchläuft der*die Bewerber*in zusätzlich zur Antragseinreichung einen Auswahlwahlprozess (Einladung zum Auswahlgespräch mit der BONFOR-Kommission zum Sitzungstermin).

1 Anmerkung: Überdurchschnittliche Promotion

Bei einer in Deutschland nicht anerkannten Promotion (im Ausland inkl. Berufsdoktorat erworbener Hochschulabschluss) kann ein Antrag trotz fehlender Promotion in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, wenn der Nachweis promotionsäquivalenter Leistungen durch eine Publikation als Erstautor*in in einem qualitätsgesicherten Journal vorgewiesen werden kann und die*der Antragstellende den Anteil ihrer*seiner eigenständigen wissenschaftlichen Leistung daran nachvollziehbar darstellt (Auflistung derjenigen Ergebnisse der Publikation, die vom Antragstellenden generiert wurden und Bestätigung durch Unterschrift, dass sie*er diese Ergebnisse eigenhändig durchgeführt hat).

Vergabekriterien

Nachweis erster eigener Publikationen:

  • Mindestens eine Originalarbeit mit Erstautorenschaft in einer im Feld anerkannten internationalen englischsprachigen Fachzeitschrift ("peer-reviewed").
  • Bei fehlender Publikation oder beim Nachweis ausschließlich einer Zweitautorenschaft findet ein Auswahlgespräch statt.

Vollzeitstelle2 am UKB

  • Spätestens ab Antragsdeadline bis Laufzeitende der beantragten Förderdauer und mind. 2 Jahre darüber hinaus.

2 Anmerkung: Vollzeitstelle

Bei familienbedingter Teilzeitbeschäftigung kann abweichende Regelung getroffen werden, hierzu bitte rechtzeitig vor Antragstellung Abklärung im BONFOR-Koordinationsbüro


Fördermittel

Personalmittel
Finanzierung der eigenen Stelle zu 100%, vergütet nach TV-Ä.
Bitte erfragen Sie den korrekten Finanzbetrag im Voraus in der Personalabteilung.

    Core Facility-Leistungen
    max. 3.000 € pro Jahr (ausschließlich am UKB etablierte CF)

    Sachmittel
    max. 15.000 € pro Jahr (inkl. Tierkosten und Computersoftware, Hardwareförderung und technische Geräte sind ausgeschlossen)

    Reise- und Publikationskosten
    Die Beantragung von Fördermitteln zur Deckung von Reise- und Publikationskosten ist ausgeschlossen.

    Förderdauer

    12 Monate mit flexibilisierte Laufzeit im zweiten Förderjahr

    Förderjahr 1
    12-monatige Freistellung für die Forschungstätigkeit zu 100%.

    Förderjahr 2
    Stellenstückelung jeweils zu 50% verteilt auf 2 Jahre oder erneut 100% Freistellung

    Fortsetzungsförderung

    12-monatige Gerok-Fortsetzung auf Antrag und nach positiver Zwischenevaluation des ersten Förderjahres

    Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung

    Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen:

    Kombination
    Nach dem ersten Gerok-Förderjahr Beantragung einer Nachwuchsgruppe parallel zum zweiten Förderjahr. In diesem Fall ist die Förderung der eigenen Vollzeitstelle aus beiden Instrumenten für insgesamt max. 2 Jahre möglich.

    Nachfolgeförderung
    Nachwuchsgruppe (Instr. 2), max. 3 Jahre Gesamtförderdauer in den beiden Instrumenten 1 und 2


    Ablauf

    Schritt 1

    Projektantrag

    • Kontaktaufnahme mit dem Koordinationsbüro
    • Beratung durch das Team Interne Förderung
    • Zugang zum BONFOR eAntragsystem
    • Einreichung des Projektantrags über das BONFOR eAntragsystem

    Schritt 2

    Begutachtung & Entscheidung

    • ein internes und ein externes Gutachten
    • Kommissionsberatung

    Schritt 3

    Projektdurchführung

    • 12 Monate mit flexibilisierter Laufzeit im zweiten Förderjahr

    Schritt 4

    Evaluation & Projektpräsentation

    • Abschlussbericht zum Datum der Kontoschließung
    • Dokumentation externer Anschlussfinanzierungen und erzielter Publikationen
    • Präsentation des Forschungsprojekts auf dem BONFOR-Symposium

    Antragstellung & Fristen

    Einreichung des Projektantrags auf Englisch mit Pflicht- und Zusatzdokumenten über das BONFOR eAntragsystem.

    Projektantrag

    Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens (in englischer Sprache) folgende aktuelle Vorlage:

    Please use the following document for your project proposal:

    Benötigte Dokumente

    Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:

    • Projektantrag in englischer Sprache      (s. Vorlage)
    • Zusammenfassung des Forschungsvorhabens
    • Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang des*der Antragsteller*in (mit Examensnoten)
    • Promotionsurkunde
      (ersatzweise: vom Promotionsbüro ausgestellte Druckerlaubnis inkl. offiziellem Zeugnis über die Prüfungsergebnisse)
    • Publikationsliste des Antragstellers
      (Nachweis erster eigener Publikationen gem. den vorgenannten Vergabekriterien)
    • Publikationsliste der betreuenden Arbeitsgruppe
    • Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel
    • Erklärung BONFOR-Antragsteller

       

    1 Falls Gesamt-Beschäftigungszeitraum (= beantragte Förderdauer zzgl. 2 Jahre Weiterbeschäftigung) arbeitsvertraglich unvollständig abgedeckt ist:

    Stellenverlängerungsantrag der Klinik-/Institutsdirektion für den Restzeitraum, ggf. unter dem Vorbehalt der BONFOR-Förderbewilligung:

    s. UKB-Intranet: Kfm.Direktion - Geschäftsbereich 1 - Recruiting - Antrag auf Durchführung einer Personalmaßnahme

    (Hinweis: bei 50%-Gerokförderung verteilt auf 2 Jahre wird der in diesem Zeitraum klinikfinanzierte Stellenrestanteil auf die zweijährige Weiterbeschäftigung nach Förderende angerechnet).

    • Kooperationszusagen(n)
    • Votum Ethikkommission
    • Tierversuchsgenehmigung
    • Weitere Anlagen

    Die Verpflichtungserklärung

    • Betreuungszusage
      eines*einer Hochschullehrer*in der Medizinischen Fakultät Bonn.
    • Arbeitsplatzzusage
      von der zuständigen Kliniks-/Institutsdirektion für die beantragte BONFOR-Förderdauer
    • Arbeitsvertrag
      Dieser Vertrag muss spätestens ab der Antragsdeadline bestehen und mind. 2 Jahre über den BONFOR-Förderzeitraum hinausgehen. Eine ggf. erforderliche Arbeitsvertragsverlängerung kann beim GB1 zunächst unter Vorbehalt der BONFOR-Förderbewilligung beantragt werden (Details bitte rechtzeitig und vor BONFOR-Antragseinreichung mit der BONFOR-Geschäftsstelle abklären). Bei 50% Gerok-Förderung verteilt auf 2 Jahre wird der in diesem Zeitraum klinikfinanzierte Stellenanteil auf die zweijährige Weiterbeschäftigung nach Förderende angerechnet.
    • Erklärung zu klinischen Verpflichtungen
      Klinikdirektor*in und Antragsteller*in müssen sich dazu verpflichten, dass der*die Stipendiat*in während des Förderzeitraums vollständig aus dem klinischen Betrieb ausscheidet und während dieser Zeit unter der Woche nicht an Nacht- oder Bereitschaftsdiensten in der Routineversorgung teilnimmt. Am Wochenende können Bereitschaftsdienste begrenzt auf monatlich maximal 2 Wochenend-Dienste erbracht werden. Sie dürfen keinen Anspruch auf Freizeitausgleich nach sich ziehen. Die Vergütung dieser Dienste und anderer unsteter Bezüge darf nicht zulasten des BONFOR-Kontos erfolgen.

    Fristen

    Fördermittelanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, müssen jedoch spätestens zur Antragsdeadline des jeweiligen Sitzungstermin über das BONFOR eAntragsystem eingereicht sein. 


    Beratung

    Avatar Racz

    PD Dr. Ildiko Racz

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127 Bonn

    Avatar Schmitt

    Dr. Dorothea Schmitt

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127 Bonn

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