Universität Bonn

Medizinische Fakultät

NWG - eigenständiges Forschungsprojekt

Instrument 2 Typ A

NWG - eigenständiges Forschungsprojekt

Etablierung von Nachwuchsgruppen: Nachwuchswissenschaftler*innen mit eigenständigem Forschungsprojekt

Kompetitive Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen mit eigenständigem Forschungsprojekt. Etablierung einer eigenen Arbeitsgruppe und Datengewinnung um extramurale Drittmittelbefähigung zu erlangen. Der*die Antragstellende sollte die in dem Projekt gewonnenen Daten als „senior“ oder „shared senior author“ veröffentlichen.

Für wen?

Naturwissenschaftler*innen in der Postdoc-Phase

Mediziner*innen mit Facharztabschluss oder bevorstehendem Abschluss

  • Obergrenze Jahre nach abgeschlossener Promotion: Begrenzung auf in der Regel 4-6 Jahre nach Promotion, Ausnahmen sind möglich und werden individuell geprüft/entschieden. Elternzeiten werden berücksichtigt.
  • Leiter*innen einer Arbeitsgruppe sind von einer Antragstellung ausgeschlossen

BONFOR-Geförderte aus Instrument 1

  • Parallelförderung ausschließlich im zweiten Förderjahr Instr. 1 A möglich

Exzellente, von extern an das UKB gewechselte Wissenschaftler/innen

  • Habilitierte Personen und Wissenschaftler*innen mit eigener extramuraler Drittmittelförderung kommen für diesen Förderarm nicht mehr infrage (Ausnahme: Doktorand*innen- und Postdoktorand*innenstipendien)
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Voraussetzungen

Vorausgesetzte Qualifikation

Promovierte1 Wissenschaftler*innen

  • Mindestens 2 Jahre Postdoktoranden-Erfahrung bei Antragseinreichung (maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde)
  • Obergrenze Jahre nach abgeschlossener Promotion/Postdoc-Jahre: Begrenzung auf in der Regel 4-6 Jahre nach Promotion, Ausnahmen sind möglich und werden individuell geprüft/entschieden. Elternzeiten werden berücksichtigt.
  • Wurde die Promotion mit cum laude benotet durchläuft der*die Bewerber*in zusätzlich zur Antragseinreichung einen Auswahlwahlprozess (Einladung zum Auswahlgespräch mit der BONFOR-Kommission zum Sitzungstermin).

1 Anmerkung: Promovierte Wissenschaftler*innen

Bei einer in Deutschland nicht anerkannten Promotion (im Ausland inkl. Berufsdoktorat erworbener Hochschulabschluss) kann ein Antrag trotz fehlender Promotion in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, wenn der Nachweis promotionsäquivalenter Leistungen durch eine Publikation als Erstautor*in in einem qualitätsgesicherten Journal vorgewiesen werden kann und die*der Antragstellende den Anteil ihrer*seiner eigenständigen wissenschaftlichen Leistung daran nachvollziehbar darstellt (Auflistung derjenigen Ergebnisse der Publikation, die vom Antragstellenden generiert wurden und Bestätigung durch Unterschrift, dass sie*er diese Ergebnisse eigenhändig durchgeführt hat).

Vergabekriterien

Nachweise:

  • Umfang der Vordaten und die Publikationslage der*des Antragstellenden sollten so sein, dass bei einem erfolgreichen Projektverlauf spätestens im zweiten Förderjahr ein extramuraler Drittmittelantrag gestellt werden kann.

  • Mindestens zwei Originalarbeiten mit Erst- oder Letztautorenschaft in einer im Feld anerkannten englischsprachigen Fachzeitschrift („peer-reviewed“, davon mindestens eine aus der Postdoktorandenzeit).

Vollzeitstelle2 am UKB

  • Spätestens ab Antragsdeadline bis Laufzeitende der beantragten Förderdauer und mind. 1 Jahr darüber hinaus.

2 Anmerkung: Vollzeitstelle

Bei familienbedingter Teilzeitbeschäftigung kann abweichende Regelung getroffen werden, hierzu bitte rechtzeitig vor Antragstellung Abklärung im BONFOR-Koordinationsbüro


Fördermittel

Personalmittel
Pro Förderjahr 100% Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*in oder 65% Doktorandenstelle (pauschalierter Betrag nach den aktuellen Personalmittelsätzen der DFG) oder SHK/ WHK (kein Postdoc, Vergütung und Beschäftigungsumfang gem. den SHK-/WHK-Richtlinien der Universität Bonn); geplante Personalart bitte vom Projekt her begründen.

    Reise- und Publikationskosten
    Die Beantragung von Fördermitteln zur Deckung von Reise- und Publikationskosten ist ausgeschlossen.

    Sachmittel
    Max. 15.000 € pro Jahr (inkl. Tierkosten und Computersoftware, Hardwareförderung und technische Geräte sind ausgeschlossen).

      

    Core Facility-Leistungen
    Max. 3.000 € pro Jahr (ausschließlich am UKB etablierte CF).

    Förderdauer

    Es können sowohl zunächst 12 als auch direkt 24 Fördermonate beantragt werden, sofern eine Gesamtförderdauer von 3 Jahren in den beiden Instrumenten 1 und 2 nicht überschritten wird (d.h. Wissenschaftler*innen können im Anschluss an eine 2-jährige Instr. 1-Förderung max. 1 Nachwuchsgruppenjahr beantragen).

    Bei einer a priori bewilligten 24-monatigen Förderung ist keine Zwischenevaluation erforderlich.

    Fortsetzungsförderung

    Wurden zunächst nur 12 Fördermonate beantragt, kann zu einem der Sitzungstermine ein Fortsetzungsantrag für ein zweites Förderjahr eingereicht werden, vorausgesetzt die Gesamtförderdauer wird nicht überschritten.

    Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung

    Gesamtförderdauer in beiden Instrumenten (1A bzw. 1B und Instr. 2): max. 3 Jahre
    Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen:

    Ärzte
    Beantragung einer Nachwuchsgruppe parallel zu einem zweiten Gerok-Jahr (Instr. 1A) oder zu einer Neuro-aCSis-Förderung.

    Naturwissenschaftler
    Beantragung einer Nachwuchsgruppe im Anschluss an eine 12-monatige 1B-Förderung anstelle eines 1B-Fortsetzungsjahrs


    Ablauf

    Schritt 1

    Projektantrag

    • Kontaktaufnahme mit dem Koordinationsbüro
    • Beratung durch das Team Interne Förderung
    • Zugang zum BONFOR eAntragsystem
    • Einreichung des Projektantrags über das BONFOR eAntragsystem

    Schritt 2

    Begutachtung & Entscheidung

    • ein internes und ein externes Gutachten
    • Kommissionsberatung

    Schritt 3

    Projektdurchführung

    • 12 Monate mit flexibilisierter Laufzeit im zweiten Förderjahr

    Schritt 4

    Evaluation & Projektpräsentation

    • Abschlussbericht zum Datum der Kontoschließung
    • Dokumentation externer Anschlussfinanzierungen und erzielter Publikationen
    • Präsentation des Forschungsprojektes auf dem BONFOR-Symposium

    Antragstellung & Fristen

    Einreichung des Projektantrags auf Englisch mit Pflicht- und Zusatzdokumenten über das BONFOR eAntragsystem.

    Projektantrag

    Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens (in englischer Sprache) folgende Vorlage:

    Please use the following document for your project proposal:

    Benötigte Dokumente

    Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:

    • Projektantrag in englischer Sprache (s. Vorlage)

    • Einseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens

    • Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang des*der Antragsteller*in (mit Examensnoten)

    • Promotionsurkunde

    • Publikationsliste

    • Originalarbeiten (mind. 2 gem. den vorgenannten Vergabekriterien und publiziert bis zur Antragsdeadline)

    • Erklärung zur aktuellen Arbeitsvertragsdauer) (Facharztvertrag) und Arbeitsplatzzusage der Klinik-/Institutsdirektion (Textvorlage)

    • Bei Beantragung einer Doktorand*innenfinanzierung (Textvorlage):

      - Zusage der Institutionsleitung für mind. 3-jährige Promotionsstelle (fallback bei negativer Zwischenevaluation)

      - Betreuungszusage eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin für den*die Doktorand*in

    • Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel                              
    • Erklärung BONFOR-Antragsteller
    • Kooperationszusagen(n)
    • Votum Ethikkommission
    • Tierversuchsgenehmigung
    • Weitere Anlagen

    Die Verpflichtungserklärung

    Unterstützung des Forschungsprojekts durch die Leitung der Klinik bzw. des Instituts, dokumentiert durch:

    • Arbeitsplatzzusage
      der zuständigen Kliniks-/Institutsdirektion oder Abteilungsleitung für die beantragte BONFOR-Förderdauer
    • Arbeitsvertrag
      bzw. rechtsverbindlich gesicherte Weiterbeschäftigung für die beantragte Förderperiode sowie mind. 1 Jahr nach Förderende (ggf. erforderliche Arbeitsvertragsverlängerung kann beim GB1 vorbehaltlich der BONFOR-Förderbewilligung beantragt werden; Details hierzu bitte rechtzeitig und vor BONFOR-Antragseinreichung mit der BONFOR-Geschäftsstelle abklären).
    • Fallback-Option bei Doktorandenfinanzierung
      BONFOR-Fördergelder können nur dann zur Doktorandenfinanzierung beantragt und bewilligt werden, wenn die Institutionen dem*der Doktorand*in bei der Einstellung direkt eine mind. 3-jährige Vertragslaufzeit ihrer Promotionsstelle rechtsverbindlich zusagen (fallback bei negativer Zwischenevaluation).

    Fristen

    Fördermittelanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, müssen jedoch spätestens zur Antragsdeadline des jeweiligen Sitzungstermin über das BONFOR eAntragsystem eingereicht sein. 


    Beratung

    Avatar Racz

    PD Dr. Ildiko Racz

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127 Bonn

    Avatar Schmitt

    Dr. Dorothea Schmitt

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127 Bonn

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