Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Start Up Postdoc Fellowship (1B)

Instrument 1 Typ B

Start Up Postdoc Fellowship

Förderung für Nachwuchswissenschaftler*innen zur Etablierung ihrer Forschungsrichtung:
Nicht-klinische Laufbahn - Naturwissenschaftler*innen, Mediziner*innen

Das Ziel dieses Instruments ist es, vielversprechenden Nachwuchswissenschaftler*innen die Möglichkeit zu geben, ein eigenes Forschungsgebiet weiter auszubauen oder neu zu entwickeln, um im Anschluss an die BONFOR-Förderperiode eine Nachwuchsgruppe (Instr. 2) und extramurale Drittmittel einwerben zu können.
Es wird erwartet, dass dem*der Antragsteller*in die Mittelverwendung und wissenschaftliche Planung des Projekts obliegt. Diese Projektverantwortlichkeit sollte sich auch bei der Veröffentlichung der Daten in der Autorenreihenfolge widerspiegeln. Eine Letztautorenschaft wird als maßgeblicher Erfolg des Projektes gewertet.

Für wen?

Naturwissenschaftler*innen in der Postdoc-Phase

Mediziner*innen in der Facharztausbildung

  • Obergrenze Jahre nach abgeschlossener Promotion: Begrenzung auf in der Regel 4-6 Jahre nach Promotion, Ausnahmen sind möglich und werden individuell geprüft/entschieden. Elternzeiten werden berücksichtigt.
  • Wissenschaftler*innen mit eigener extramuraler Drittmittelförderung kommen für diesen Förderarm nicht mehr in Frage (Ausnahme: Doktorand*innen- und Postdoktorand*innenstipendien).
  • Leiter*innen einer Arbeitsgruppe sind von einer Antragstellung ausgeschlossen
Labor Felix Jansen
© Felix Heyder

Voraussetzungen

Vorausgesetzte Qualifikation

Überdurchschnittliche Promotion1
(magna oder summa cum laude)

Mindestens 2 Jahre Postdoktorandenerfahrung bei Antragseinreichung
(maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde)

1 Anmerkung: Überdurchschnittliche Promotion

Bei einer in Deutschland nicht anerkannten Promotion (im Ausland inkl. Berufsdoktorat erworbener Hochschulabschluss) kann ein Antrag trotz fehlender Promotion in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, wenn der Nachweis promotionsäquivalenter Leistungen durch eine Publikation als Erstautor*in in einem qualitätsgesicherten Journal vorgewiesen werden kann und die*der Antragstellende den Anteil ihrer*seiner eigenständigen wissenschaftlichen Leistung daran nachvollziehbar darstellt (Auflistung derjenigen Ergebnisse der Publikation, die vom Antragstellenden generiert wurden und Bestätigung durch Unterschrift, dass sie*er diese Ergebnisse eigenhändig durchgeführt hat).

Vergabekriterien

Nachweis erster eigener Publikationen:

  • Mindestens eine Originalarbeit mit Erstautorenschaft in einer im Feld anerkannten internationalen englischsprachigen Fachzeitschrift ("peer-reviewed") bzw. nachweisbare äquivalente Leistung
  • Nachweis erster eigener Publikationen in einer im Feld anerkannten englischsprachigen Fachzeitschrift ("peer-reviewed") aus denen das Antragsthema abgeleitet ist

Arbeitsplatz²

  • Antragsteller müssen zur Zeit der Antragstellung noch keinen Arbeitsvertrag am UKB haben bzw. Antragstellen hat bereits Arbeitsplatz am UKB
  • Es wird erwartet, dass sich die Gastinstitution mit einem Anteil von 15% der Fördersumme an den Kosten beteiligt.  

2 Anmerkung: Arbeitsplatz

Bei familienbedingter Teilzeitbeschäftigung kann abweichende Regelung getroffen werden, hierzu bitte rechtzeitig vor Antragstellung Abklärung im BONFOR-Koordinationsbürot.


Fördermittel

Personalmittel
Finanzierung der eigenen Stelle zu 100%, vergütet nach TV-L

    Core Facility-Leistungen
    max. 3.000 €  pro Jahr (ausschließlich am UKB etablierte CF)

    Sachmittel
    max. 15.000 € pro Jahr (inkl. Tierkosten und Computersoftware, Hardwareförderung und technische Geräte sind ausgeschlossen)

    Reise- und Publikationskosten
    Die Beantragung von Fördermitteln zur Deckung von Reise- und Publikationskosten ist ausgeschlossen.

    Förderdauer

    12 bis 24 Monate

    Fortsetzungsförderung

    • Zwischenevaluation nach den ersten 9 Fördermonaten
    • Förderung der Monate 13-24 nach positiver Evaluation des Zwischenberichts und ggf. Gespräch mit BONFOR Kommissionsmitglied. Die Entscheidung über die Förderfortsetzung erfolgt sitzungsunabhängig.

    Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung

    Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen:

    Nach dem ersten Förderjahr
    Wechsel des Instruments: Beantragung einer Nachwuchsgruppe (Instr. 2) für max. 24 Monate, keine Parallelförderung möglich

    Nach dem zweiten Förderjahr Nachfolgeförderung
    Beantragung einer Nachwuchsgruppe (Instr. 2) für max. 12 Monate


    Ablauf

    Schritt 1

    Projektantrag

    • Kontaktaufnahme mit dem Koordinationsbüro
    • Beratung durch das Team Interne Förderung
    • Zugang zum BONFOR eAntragsystem
    • Einreichung des Projektantrags über das BONFOR eAntragsystem

    Schritt 2

    Begutachtung & Entscheidung

    • ein internes und ein externes Gutachten
    • Kommissionsberatung

    Schritt 3

    Projektdurchführung

    • 12 bis 24 Monate

    Schritt 4

    Evaluation & Projektpräsentation

    • Abschlussbericht zum Datum der Kontoschließung
    • Dokumentation externer Anschlussfinanzierungen und erzielter Publikationen
    • Präsentation des Forschungsprojektes auf dem BONFOR-Symposium

    Antragstellung & Fristen

    Einreichung des Projektantrags auf Englisch mit Pflicht- und Zusatzdokumenten über das BONFOR eAntragsystem.

    Projektantrag

    Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens (in englischer Sprache) folgende Vorlage:

    Please use the following document for your project proposal:

    Benötigte Dokumente

    Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:

    • Projektantrag in englischer Sprache (s. Vorlage)

    • Einseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens

    • Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang des*der Antragsteller*in (mit Examensnoten)

    • Promotionsurkunde

    • Publikationsliste des*der Antragstellenden (Nachweis erster eigener Publikationen gem. den vorgenannten Vergabekriterien)

    • Publikationsliste der betreuenden Arbeitsgruppe

    • Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel  
    • Erklärung BONFOR-Antragsteller
    • Kooperationszusagen(n)
    • Votum Ethikkommission
    • Tierversuchsgenehmigung
    • Weitere Anlagen

    Die Verpflichtungserklärung

    Unterstützung des Forschungsprojekts durch die Leitung der Klinik bzw. des Instituts, dokumentiert durch:

    • Arbeitsplatzzusage (bei internen und externen Bewerbern)
      der zuständigen Arbeitsgruppenleitung für die beantragte BONFOR-Förderdauer und Erklärung zur Übernahme des 15% - Anteils der Fördersumme durch die Gastinstitution
    • Arbeitsvertrag (bei internen)
      Dieser Vertrag muss den beantragten BONFOR-Förderzeitraum umfassen. Eine ggf. erforderliche Arbeitsvertragsverlängerung kann beim GB1 zunächst unter Vorbehalt der BONFOR-Förderbewilligung beantragt werden (Details bitte rechtzeitig und vor BONFOR-Antragseinreichung mit der BONFOR-Geschäftsstelle abklären).
    • Vollzeitweiterbeschäftigung
      Rechtsverbindliche Zusage der Klinik-/Instituts-/Abteilungsleitung dass der*die Kandidat*in bei positiver Evaluation eines Anschlussförderantrags (Instrument 2 oder extramural) für die Dauer der Förderung in Vollzeit weiterbeschäftigt wird

    Fristen

    Fördermittelanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, müssen jedoch spätestens zur Antragsdeadline des jeweiligen Sitzungstermin über das BONFOR eAntragsystem eingereicht sein. 


    Beratung

    Avatar Racz

    PD Dr. Ildiko Racz

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127 Bonn

    Avatar Schmitt

    Dr. Dorothea Schmitt

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127 Bonn

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