Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Mobilität für alle

Erasmus Dozent*innen- und Personenmobilität

Erasmus-Dozent*innenmobilität

Erasmus-Förderung für Lehraufträge an einer europäischen Partnerhochschule.

Das Erasmus+ Programm fördert nicht nur die Mobilität von Studierenden. Auch Lehrende können für einen Kurzlehrauftrag (in der Regel 1-2 Wochen, max. 6 Wochen) an eine europäische Partnerhochschule gehen.

  • Der Lehraufenthalt an der Partnerhochschule muss mind. 8 Unterrichtsstunden (außer bei kombinierter Personalmobilität mit reduziertem Lehrumfang) und mind. 2 Lehrtage umfassen. Bei Aufenthalten, die die Dauer einer Woche (= 5 Werktage) überschreiten, erfolgt eine proportionale Staffelung um 1,6 Unterrichtsstunden pro zusätzlichem Werktag.
    Bei einer blended mobility sind mindestens 2 Tage und 8 Unterrichtsstunden Präsenzlehre an der Partneruni erforderlich.
  • Es muss ein für den Förderzeitraum gültiges Inter-Institutional Agreement mit der entsprechenden Partnerhochschule vorliegen und im Vorfeld ein individuelles Mobility Agreement abgeschlossen werden.
  • Dozent*innen, die die Erasmus-Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen in einem vertraglichen Verhältnis mit der Universität Bonn stehen und die geplante Dozentur ist in jedem Fall vor Semesterbeginn der Erasmus Fachkoordination zu melden.
    Kontakt: Erasmus@ukbonn.de
  • Die Inklusion ist ein zentrales Anliegen im Erasmus-Programm. Für Mitarbeiter*innen mit einem Grad der Schwerbehinderung ab 50 GdB besteht deshalb die Möglichkeit der Sonderförderung. Diese muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragt werden. Betroffene Dozent*innen können sich gerne direkt an Frau Konermann-Krüger aus der Abteilung 6.2 im Dezernat Internationales wenden.

Im Intranet der Universität2 finden Sie weitere Informationen (u.a. zur finanziellen Förderung) zur Erasmus-Dozentenmobilität.

Zwei Hände halten einen Globus
© Colourbox

Bitte beachten:

Dieses Angebot richtet sich an Professor*innen/Dozent*innen, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (auch Doktorand*innen), die in der Lehre tätig sind.
Die Bewerber*innen müssen jedoch in einem vertraglichen Verhältnis zur Universität Bonn stehen (dies schließt Angehörige der Medizinischen Fakultät ein, jedoch nicht Angestellte des Universitätsklinikums - Im Zweifelsfall werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag).

Erasmus-Personalmobilität

Die Erasmus-Personalmobilität ist eine gemeinsam koordinierte Maßnahme des Dezernats Internationales und der Personalentwicklung, die sowohl zur Internationalisierung unserer Universität als auch zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen beitragen soll.

Kernelement sind ein- bis zweiwöchige Hospitationen an einer europäischen Universität/ einem europäischen Unternehmen oder Teilnahme an einer sogenannten International Staff Week. Durch diese Erfahrungen können Beschäftigte administrative Abläufe und Fragestellungen in einem anderen europäischen Land und Hochschulsystem oder auch in der freien Wirtschaft kennen lernen und Anregungen für die Weiterentwicklung ihres Arbeitsbereichs erhalten. Gleichzeitig können Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen erweitert werden. Darüber hinaus werden, im Falle der Hospitation an einer Hochschule, Beziehungen zu Erasmus-Partnerhochschulen der Universität Bonn auch auf Verwaltungsebene ausgebaut.

Informationen zu Bewerbungsmodalitäten, das Bewerbungsformular sowie Erfahrungsberichte zur Erasmus-Personalmobilität finden Sie im Intranet der Universität Bonn4.

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