Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Promotionsstipendium

Förderinstrument 4

SciMed-Promotionsstipendium

Das SciMed-Promotionskolleg bietet bei erfolgreicher Antragstellung eine strukturierte Doktorandenausbildung zum Dr.med./ Dr.med.dent. mit promotionsbegleitender Betreuung der Stipendiat*innen. Hierzu zählen Mentoringgespräche sowie wissenschaftliche Betreuung und Evaluation (Midterm- und End-of-Funding-Report).

Das SciMed-Promotionsstipendium eröffnet wissenschaftlich hochmotivierten Studierenden der Human- und Zahnmedizin die Möglichkeit, mit einer anspruchsvollen experimentellen Promotionsarbeit im Rahmen des SciMed-Promotionskollegs der Medizinischen Fakultät einen frühen Einstieg in die biomedizinische Forschung zu finden. Das Stipendium wird aus BONFOR-Fördermitteln finanziert. Auch rein klinisch orientierte wissenschaftliche Doktorarbeiten sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass die Promotion an der Medizinischen Fakultät Bonn erfolgt und der*die Promotionskandidat*in dort immatrikuliert ist.

Für wen?

  • Student*innen der Human- oder Zahnmedizin
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© Johann F. Saba / UKB

Voraussetzungen

Vorausgesetzte Qualifikation

  • Physikum

Vergabekriterien

  • Antragsberechtigt sind alle Hochschullehrer*innen der Medizinischen Fakultät. Außerdem sind Wissenschaftler*innen der Medizinischen Fakultät mit eigener externer Drittmittelförderung antragsberechtigt. Im Fall antragstellender Wissenschaftler*innen ist zudem die formale Zusage eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin der betreffenden Institution zur Sicherstellung sowohl der Betreuung (Promotionsrecht) als auch des Zugangs zur dortigen Infrastruktur bis zum Promotionsende erforderlich. Eine Beantragung direkt durch Promovierende ist nicht möglich.

  • Antragsteller*in und Betreuer*in müssen während der gesamten Förderperiode des Stipendiaten/der Stipendatin anwesend sein.

  • Die Mittelvergabe erfolgt ausschließlich innerhalb der Fakultät. Entsprechend wird erwartet, dass zumindest der überwiegende Teil des Arbeitsprogramms in einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät erfolgt

Ausschlusskriterium Doppelförderung:

  • Eine BONFOR-Stipendienförderung bei paralleler Finanzierung des Studiums durch weitere institutionelle Fördermittelgeber ist ausgeschlossen. Bei Vorliegen oder Eintreten einer Doppelförderung ist der Stipendiat dazu verpflichtet dies dem Koordinationsbüro umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Aufnahme in das SciMed-Promotionskolleg ohne Inanspruchnahme der Stipendienmittel, jedoch inkl. Sachmittelförderung der Arbeitsgruppe ist allerdings möglich.

Bewertungskriterien

  • Die zwei zentralen Bewertungskriterien bei der Antragsevaluation sind 1. die wissenschaftliche Qualität des Projektes und 2. die Qualifikation des Promovenden/der Promovendin.

  • Beim Verfassen des Stipendienantrags wird eine umfassende Beteiligung des Promovenden/der Promovendin erwartet.

  • Die Teilnahme am promotionsvorbereitenden Pre-SciMed geht positiv in die Bewertung ein. Eine Nichtteilnahme stellt jedoch kein Ausschlusskriterium dar.

  • Für die Promotion muss mindestens ein Urlaubssemester innerhalb des geplanten Förderzeitraums genommen werden. Erwünscht ist die Bereitschaft zu zwei Urlaubssemestern (beide mit offizieller Beurlaubung), die positiv in die Bewertung eingeht.

  • Die Physikumsnote geht mit in die Bewertung ein.

  • Der im Projektantrag geschilderte Arbeitsaufwand sollte für einen 12-monatigen Förderzeitraum realistisch sein. Die Machbarkeit des Arbeitsaufwandes geht mit in die Bewertung ein.

Stipendienauflagen

Mit dem BONFOR-Promotionsstipendium und der Aufnahme in das SciMed-Promotionskolleg sind eine Reihe von Auflagen/Pflichten verbunden (s. auch SciMed-Promotionskolleg):

  • Dokumentierte Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des SciMed-Promotionskollegs sowie Absolvierung der begleitenden Maßnahmen (Mentoring, Midterm-Report).
  • Die Anwesenheit der Promovenden an der Universität Bonn ist für die gesamte Dauer des Promotionsstipendiums erwünscht. Diese Verpflichtung besteht auch bei Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelung zum Urlaubssemester.
  • Zeiten im Erasmus-Programm sind während des ersten Förderjahres sowie in beiden Urlaubssemestern ausgeschlossen (bei nur einem Urlaubssemester: inkl. den unmittelbar vor und nach dem Urlaubssemester liegenden Semesterferien). Mit Ausnahme von max. 30 Tagen gilt gleiches für Famulaturen. Eine jeweils max. 30-tägige Famulatur ist sowohl bei einer Erst- als auch bei einer Anschlussförderung möglich.
  • Das Ableisten des PJ ist während des ersten Förderjahres ausgeschlossen. Bei einer Fortsetzungsförderung führen 30 Tage überschreitende Famulaturen, Erasmuszeiten oder PJ zu entsprechender Mittelkürzung. Diese Sonderfälle sind rechtzeitig vor Antragstellung hinsichtlich Vereinbarkeit mit einer Förderung mit dem Koordinationsbüro abzuklären, gleiches gilt für ggf. geplante anderweitige kurzzeitige Unterbrechungen oder Verkürzungen.
  • Aufenthalte in anderen Laboren im Rahmen der Projektarbeit an der Promotion sind möglich, müssen aber bei einer Dauer von mehr als einem Monat in der SciMed-Geschäftsstelle angemeldet werden.
  • Bei Antragstellung ist eine verbindliche Zeitplanung für die Promotion sowie für das weitere Studium einzureichen, in der die hier genannten Auflagen entsprechend berücksichtigt sind.
  • Persönliche Urlaubszeiten können intern direkt mit der Doktormutter/ dem Doktorvater abgestimmt werden.
  • Der Umfang einer Nebenbeschäftigung ist für die Dauer des Promotionsstipendiums auf max. 8 Stunden pro Woche begrenzt.

Fördermittel

Personalmittel
Aktueller BAföG-Höchstsatz (zur Zeit 934 €, Stand 2023)

    Core Facility-Leistungen
    Max. 3.000 € (ausschließlich am UKB etablierte CF, auch Tierkosten möglich).

    Sachmittel
    Max. 6.000 € (inkl. Tierkosten und Computersoftware, Hardwareförderung und technische Geräte sind ausgeschlossen).

    Publikationskosten
    Die Beantragung von Fördermitteln zur Deckung von Publikationskosten ist ausgeschlossen.

    Reisekostenzuschuss
    Für Reisen zur Präsentation der Resultate der BONFOR-geförderten Promotionsarbeit, die durch den*die Stipendiat*in selbst vorgestellt werden, zahlt BONFOR einen Zuschuss von max. 500 €. Er kann direkt vom Stipendiaten beantragt werden und wird nach der Reise auf das Privatkonto des Promovenden überwiesen. Die Reisebeihilfe kann auf mehrere Tagungen verteilt und auch noch nach Ende der BONFOR-Förderung in Anspruch genommen werden, solange der maximale Zuschussbetrag von 500 € nicht überschritten wird.

    Gemäß den UKB-Reisekostenrichtlinien werden Übernachtungskosten in Großstädten im Inland mit mehr als 100.000 Einwohnern mit max. 80 € bezuschusst (unter 100.000 EW: max. 50 €). Verpflegungskosten können nicht berücksichtigt werden. Voraussetzung zur Kostengeltendmachung ist die Einreichung eines Reiseantrags bei der UKB-Verwaltung vor Reiseantritt. Eine zusätzliche vorherige Beantragung der Reise bei BONFOR ist nicht erforderlich.

     

    Gemäß den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW erlischt der Anspruch auf Reisekostenzuschuss, wenn die Kosten nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab dem Tag nach Beendigung der Reise schriftlich beantragt werden.

    Nach Reiserückkehr sind folgende Unterlagen beim Koordinationsbüro einzureichen:

    • Formloses Antragsschreiben inkl. Aufstellung der geltend gemachten Kosten
    • Private Bankverbindung
    • Teilnahmenachweis (eingereichter Abstract und Teilnahmebestätigung des Veranstalters)
    • Originalrechnungsbelege: Kongressgebühr, Aufwendungen für An- und Abreise und Unterbringung
    • Kopie des beim GB1 der UKB-Verwaltung eingereichten Dienstreiseantrags (sofern Dienstreise beim UKB beantragt wurde)
    • Vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular
    • Protokoll des Midterm-Reports

     

    Förderdauer

    • 12 Monate
    • Der 12-monatige Förderzeitraum beginnt mit dem Monat, der auf das Datum der BONFOR-Sitzung folgt.
      Eine Rückdatierung auf einen bereits vor diesem Termin liegenden Projektbeginn ist ausgeschlossen.

    Fortsetzungsförderung

    Auf Antrag ist ein zweites Förderjahr in begründeten Ausnahmefällen möglich:

    • Zwischenbericht
      Arbeitsbericht mit kompakter Zusammenfassung der geleisteten Forschungsarbeit und den erzielten wissenschaftlichen Ergebnissen des ersten Förderjahres
    • Fortsetzungsantrag
      Planung des zweiten Förderjahres mit klar umfasstem Arbeitsprogramm; neu verfasster Antrag mit sämtlichen unten aufgeführten Antragsanlagen. Bei zwei Förderjahren sind mindestens zwei Freisemester über den gesamten Zeitraum eine Voraussetzung.

    Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung

    Bei Erfüllen der entsprechenden Antragsvoraussetzungen:

    • Nachfolgeförderung Gerok-Stipendium (Förderinstrument 1A)

    Ablauf

    Schritt 1

    Projektantrag

    • Kontaktaufnahme mit dem Koordinationsbüro
    • Beratung durch das Team Interne Förderung
    • Zugang zum BONFOR eAntragsystem
    • Einreichung des Projektantrags über das BONFOR eAntragsystem

    Schritt 2

    Begutachtung & Entscheidung

    • ein internes Gutachten und ein Auswahlgespräch
    • Kommissionsberatung

    Schritt 3

    Projektdurchführung

    • 12 Monate

    Schritt 4

    Evaluation & Projektpräsentation

    • Midterm-Report und Evaluation nach den ersten 6 Fördermonaten

    • End-of-Funding-Report zum Datum der Kontoschließung

    • Präsentation des Forschungsprojektes auf dem BONFOR-Symposium


    Antragstellung & Fristen

    Einreichung des Projektantrags auf Englisch mit Pflicht- und Zusatzdokumenten über das BONFOR eAntragsystem.

    Projektantrag

    Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens (in englischer Sprache) folgende Vorlage:

    Please use the following document for your project proposal:

    Benötigte Dokumente

    Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:

    • Projektantrag (s. Vorlage)

    • Einseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens

    • Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang des*der Antragsteller*in (mit Auflistung erzielter Drittmitteleinwerbungen)

    • Publikationsliste des*der Antragsteller*in der zurückliegenden 5 Jahre

    • Bislang vom*von der Antragsteller*in bzw. in der AG betreute Promotionsarbeiten zum Dr. med./Dr. med. dent., sowohl abgeschlossene (Promovend*in/Thema/Jahr/ Benotung/ggf. BONFOR-Förderung) als auch laufende (Promovend*in/Thema/Beginn/ggf. BONFOR-Förderung)

    • Lebenslauf des Kandidaten/ der Kandidatin (mit Abitur- und Examensnoten)

    • Physikumzeugnis

    • Zeitplan (Studiumverlauf und Promotionsplanung)

    • Beurlaubungsnachweis (Urlaubssemester): falls die Beurlaubung noch beantragt werden muss oder der Beurlaubungsantrag aktuell noch bearbeitet wird kann zunächst ersatzweise eine formlose Beurlaubungserklärung im eSystem hochgeladen werden. Der offizielle Beurlaubungsnachweis ist unaufgefordert per Mail nachzureichen.

    • Unterschriebene Verpflichtungserklärungen (siehe Textvorlage unten)

    • Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel

    • Erklärung BONFOR-Antragsteller für Instrument 4
    • Lebenslauf des Betreuers/ der Betreuerin (falls abweichend vom Antragsteller)

    • Publikationsliste des Betreuers/ der Betreuerin (falls abweichend vom Antragsteller)

    • Pre-SciMed-Programm: Abschlussurkunde / Teilnahmenachweis

    • Kooperationszusage(n)

    • Votum Ethikkommission

    • Tierversuchsgenehmigung

    • Weitere Anlagen

    Die Verpflichtungserklärung

    • Teil 1: Betreuungs- und Arbeitsplatzzusage für den Förderzeitraum
    • Teil 2: Auflagen für SciMed-Promotionskollegiaten

    Fristen

    Fördermittelanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, müssen jedoch spätestens zur Antragsdeadline des jeweiligen Sitzungstermin über das BONFOR eAntragsystem eingereicht sein. 


    Beratung

    Avatar Racz

    PD Dr. Ildiko Racz

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127 Bonn

    Avatar Schmitt

    Dr. Dorothea Schmitt

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127 Bonn

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